Hallo Ihr Lieben!
Ich benötige aml wieder eure Hilfe. Ich fertige hier gerade einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und soll festsellen, ob hierfür ein Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen ist. Habe ich noch nie zuvor eingezahlt für eine einstweilige Einordnung Ist das nach dem neuen FamGKG jetzt der Fall und wie hoch ist dies Gebühr?:)