Hallo allerseits!
Vor mir liegt Antrag und Bewilligung des Eigentümers auf Eintragung einer Sicherungshypothek zugunsten des "Jobcenters in Landkreis xxx".
Außerdem wurde auf die Kostenfreiheit nach § 64 SGB X hingewiesen.
Ist das Jobcenter rechtlich selbständig? Da habe ich ja gerade so meine Zweifel, allerdings konnte ich zu dem Thema auch noch nichts "Handfestes" finden. Ich tendiere momentan ja am ehestens dazu, als Gläubiger (nur) den Landkreis xxx einzutragen.
Hat vielleicht jemand in so einer Sache schon seine Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße