abgeschlossene Hinterlegungen-weitere Anträge

  • Guten Morgen,

    wie macht ihr es eigentlich wenn ihr Akten von früheren Jahren schon weggelegt habt und hier dann noch eine weitere Hinterlegung kommt. Rollt ihr die Hinterlegungsakten dann wieder auf oder vergebt ihr neue Az.??

    Danke

  • Ich habe die Frage so verstanden, dass ein hinterlegter Betrag ausgezahlt und die Akte weggelegt worden war und jetzt ein weiterer Betrag hinterlegt werden soll. Wenn es sich um wiederkehrend hinterlegte Beträge handelt, z.B. Lohnpfändung, würde ich die Sache aus der alten Akte weiter bearbeiten. Voraussetzung ist, dass Beteiligte und HL-Grund unverändert sind.

  • Die Frage ist auch, ob es sich um eine echte Weglage handelt, oder nur um einen ausgebuchten Kleinbetrag.

    Bei mir mal für alle Fälle:

    1.)Betrag war hinterlegt, Auszahlung erfolgt, Akten weggelegt - bei "weiterer" HL neues Aktenzeichen vergeben (da ist mir auch egal, ob es wiederkehrende Hinterlegungen eigentlich wären)

    2.) Betrag war hinterlegt, Aubuchung als Kleinbetrag - bei "weiterer" HL dann bleibt es bei dem Aktenzeichen.

    Ich denke, immer wenn auf dem Aktendeckel nur die 5 Jahre Aufbewahrungsfrist notiert werden, dann wird ein neues Aktenzeichen vergeben, weil das Verfahren tatsächlich abgeschlossen ist.

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