Hallöchen zusammen,
ich habe hier ein Aufgebotsverfahren nach § 1171 BGB, 451 FamFG zur Ausschließung des unbekannten Gläubigers einer Sicherungshypothek. Der Grundstückseigentümer will das Grundstück veräußern, da gibt es wohl auch schon einen entsprechenden Vertrag. Eigentumsumschreibung erfolgt jedoch erst nach dem Ende des Aufgebotsverfahrens. Der Eigentümer hat den Antrag gestellt, die Hinterlegung angeboten, so weit so gut.
Nun kommt der Hinterlegungsschein... und siehe da, die Hinterlegung hat der zukünftige Eigentümer vorgenommen. Kann ich das gelten lassen? Im Gesetz steht ja, der Eigentümer muss den Betrag hinterlegen. Gilt die Hinterlegung auch, wenn der Eigt. einen Dritten zur Hinterlegung geschickt hat? Zumal sich aus dem Hinterlegungsschein nicht ergibt, dass der Dritte für den Eigt. tätig geworden ist.
In Rspr. und Literatur bin ich nicht fündig geworden.
Danke vorab schon für die Hilfe!