Hallo,
im Jahr 1997 hat ein Kollege den Nacherbenvermerk auf Grund Bewilligung aller Nacherben gelöscht.
Der Eigentümer ist jedoch als befreiter Vorerbe eingetragen geblieben.
Nun möchte der Eigentümer Wohnungseigentum an Teilen des Grundbesitzes begründen.
Unterliegt der Grundbesitz weiterhin der befreiten Vorerbschaft trotz Löschung des Vermerkes?
Müssten dann die Vorerben der Begründung von Wohnungseigentum alle zustimmen?
Dazu muss ich noch folgendes sagen, ich habe bisher die Löschung eines Nacherbenvermerkes nur auf Grund der Löschungsbewilligung der Nacherben abgelehnt, ich weiß auch, dass das streitig ist, deshalb frage ich mich jetzt, wie ich in diesem Fall zu verfahren habe!
Vielen Dank!