Und ich kenne nach neun Jahren Insolvenzverwaltung auch die Schuldner, die sich mit Eröffnung des Verfahrens an nichts erinnern können, wenig bis gar nicht kooperativ sind, ein totales Anspruchsdenken haben etc. Und ich finde, irgendwie werden es immer mehr. Oder kann es sein, dass ich mit zunehmender Berufsdauer auch einfach nur radikalisiere.
So´ne Trutsche hab ich grad hier:
Regelinsolvenzverfahren, 41 Gläubiger. In der Gläubigerliste in der Gerichtsakte: Name (gern auch nur Kurzfassung wie Avon), Höhe der Forderung. Sonst nix. Keine Adressen, keine Aktenzeichen. Ich warte seit drei Tagen auf Unterstützung. Ich kann etwa 60 % vage im www ermitteln bzw. aus dem Bestand der Datenbank. Vertreter? Aktenzeichen? Nix. Totaler Gedächtnisschwund."Da muss ich ja eine Nachtschicht einlegen, wenn ich da so´ne Liste erstellen soll." Ach neee.....
Und ans Telefon geht man nach dem ersten telefonischen Kontakt nun auch nicht mehr. Ich fühle mich ein wenig veralbert. Verfahren eröffnet, Rest interessiert mich nicht. Da weiß ich jetzt schon, dass das eine ganz tolle Sache wird.
Das führt mich zu der Frage, was wir machen können / sollen /müssen.
Ich würde ja sagen: Schuldner auffordern, notfalls schrifltich, benötigte Unterlagen beizubringen mit zustellfähiger Anschrift. Es ist doch nicht unsere Aufgabe, die Angaben des Schuldners zu komplettieren? Wenn es mal ein, zwei Gläubiger sind, wo was fehlt - OK. Aber wenn nichts passt?
Wie sehen die Insoverwalter das, wie sehen das unsere Rechtspfleger?