Änderung Belastungsgegenstand AV (verpfändet)

  • Servus ich schon wieder. Nur komisches Zeug heut.

    Also: eingetragen wurde eine AV über eine Teilfläche zu ca. 400qm. Der Anspruch auf Verschaffung des Eigentums wurde wegen Darlehens an die ABank verpfändet was ebenso eingetragen ist. Jetzt kommt ein Antrag auf Änderung der Vormerkung, dass jetzt eine Teilfläche von ca. 500qm Gegenstand des KV sein soll, was ja ohne Probleme geht. Aber wie ist das jetzt mit der Verpfändung? Muss die Bank jetzt mitwirken obwohl ja eigentlich ein MEHR abgesichert ist als Ursprünglich oder ist sie nicht betroffen? Erstreckt sich die Verpfändung jetzt automatisch auf die 500qm oder muss man das quasi Pfandunterstellen? Ist ein mehr auch immer wirklich ein mehr? :gruebel: Ich weiß ja gar nicht ob nicht die "neuen" 500qm wirtschaftlich genausoviel Wert sind wie die ursprüngliche Teilfläche die verkauft wurde. Fragen über Fragen. Weiß da jemand was? Danke schön.

  • Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall und irgendwie sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.

    Also, Teilflächenverkauf, AV ist eingetragen, Finanzierungsgrundschuld auch (auf dem gesamten Grundstück)

    Nun soll es eine andere Teilfläche werden (ca. 14 m² kleiner als die ursprüngliche Teilfläche).

    Änderung AV geht, aber was ist mit der Grundschuld? Ich denke jetzt mal ganz einfach. Gar nichts, denn diese ist auf dem gesamten Grundstück und nach Vermessung werden halt die nicht verkauften Flächen pfandfrei gestellt. Mache ich es mir zu einfach? :gruebel:

  • Aus meiner Sicht liegst Du in Bezug auf das GBA richtig.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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