Aufgebot Nachlassgläubiger

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur "technischen" Bearbeitung des Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss der Nachlassgläubiger.
    Ich hatte das bisher noch nicht.
    Meine Aufgebotsfrist ist jetzt abgelaufen und ich muss ja die Forderungen feststellen, die angemeldet sind. In welcher Form und wie detailliert macht Ihr das? Einfach eine Verfügung oder eine richtige Niederschrift oder wie sonst?

    Was ich auch immernoch nicht verstanden habe...wenn der NLPfleger von vor herein weiß, dass der NL überschuldet ist, macht es denn dann überhaupt Sinn, so ein Aufgebotsverfahren durchzuführen und wirkt der Ausschluss wirklich auf eine anschließende Nachlassinsolvenz?

    Nach dem Wert für die Kostenberechnung trau ich mich ja kaum zu fragen... nur die angemeldeten Forderungen? Oder Schätzung oder Prozente , und wa sist mit den Grundschuldgläubigern, zählen deren Forderunge trotzdem mit rein?

    Bin a bissel ratlos und danke schon mal für die Hilfe.

    Viele Grüße
    AKon

  • Die angemeldeten Forderungen werden in den Ausschließungsbeschluss aufgenommen.
    Hast Du das HRP (Handbuch der Rechtspflege) zur Verfügung? Im Zivilband gab es da Muster zum Ausschlussurteil beim Aufgebot der Nachlassgläubiger. Der Ausschließungsbeschluss wird ja dann ganz ähnlich formuliert.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!