Vorgelegt wurde ein Erbschein, in welchem es heißt:
"Testamentsvollstreckung ist angeordnet. Aufgabe des Testamenstvollstreckers ist die Erfüllung der Vermächtnisse."
Ferner liegt das Testamentsvollstreckerzeugnis vor, laut welchem der TV die Vermächtnisse zu erfüllen hat und das weitere Ausführungen zur anschließenden Vermächtnisvollstreckung macht. Eine gegenständliche Einschränkung erfolgt nicht.
Aufgrund dessen wurde der Testamentsvollstreckervermerk eingetragen.
Nun kommt die Eigentümerin und wendet ein, dass sich die Vermächtnisse nicht auf den hiesigen Grundbesitz bezögen. Tatsächlich ergibt sich nach Beiziehung der Nachlassakte, dass in dem notariellen Testament nur bezüglich anderen Grundbesitzes Vermächtnisse angeordnet sind.
Das Nachlassgericht regaiert auf dieses ihm ebenfalls zugegangene Schreiben mit einer
"Verfügung:
u. m. Nachlassakten an das Grundbuchamt im Haus zu Gemarkung ... Bl. ... .
Die Testamentsvollstreckung bezieht sich letztlich nur auf die im notariellen Testament vom ... unter Ziff. ... genannten Grundstücke, wovon o. g. Grundstück nicht betroffen sein dürfte. Denn hinsichtlich des Nachlasses als Gesamtheit ist die (alleinige) Aufgabe des Testamentsvollstreckers die Erfüllung der Vermächtnisse. Dies ist in den Erbschein aufgenommen."
Mein Kenntnisstand ist, dass Erbschein und TVZ zu berichtigen wären? Was soll ich mit dieser Verfügung?