Sicherungshypothek nach Insolvenzvermerk

  • :cool:Hallo zusammen,

    Mir liegt der Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vor. Der Insolvenzvermerk ist bereits eingetragen. Kann ich die ZwaSi dennoch eintragen?


    Gruß
    Christian

  • Die Grundlage der Eintragung ergibt sich aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Rechtsstreit vor Eintragung des Insolvenzvermerks.

    KfB datiert vom 14.09.2011, Eröffung der Insolvenz am 15.09.2011, Eintragung des Vermerks am 26.09.2011, Antrag auf Zwangssicherung vom 28.09.2011.

  • So ist es!

    Nach InsO-Eröffnung bräuchte man wohl auch einen Titel/eine Klausel gegen den IV, um in die Masse zu vollstrecken.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Vielen Dank für Eure Anteilnahme!

    Wenn ich es dann richtig verstehe, muss ich den Antrag zurückweisen, da keine Vollstreckungsmaßnahmen zulässig sind!?

  • Genau :) Oder Zwischenverfügung machen, dass der Gl. den Nachweis erbringen soll, dass das Grundstück zwischenzeitlich freigegeben worden ist vom IV.

    Zitat

    Nach InsO-Eröffnung bräuchte man wohl auch einen Titel/eine Klausel gegen den IV, um in die Masse zu vollstrecken.

    Stimmt natürlich grundsätzlich, analog § 727 ZPO, aber in diesem Fall bringt dem Gl. das auch nichts, weil er ja einem ZV-Verbot unterliegt.

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