Hallo,
habe einen Antrag gem. § 240 famfg vorliegen.
Es wird die Abänderung des ergangenen entbeschlusses (lauf. Unterhalt ab Mai 11) beantragt.
Der Antrag ist am 01.08.11 eingegangen.
Es wird vom Agner vorgebracht, dass er nicht in der titu. höhe leistungsfähig ist.
Wisst ihr, wie hier weiter vorzugehen ist.
Hätte den Antrag erstmal der anderen seite zugestellt.
Und dann geschaut, ob über den lauf. unterhalt vor rechtshängigkeit des antrags noch entschieden werden kann (§ 240 famfg)