Okay, wir sollten das Thema jetzt schließen. Nur noch ein kleiner Hinweis:
Die Kostenausgleichung wird nicht immer vom Kostenbeamten nach dem letzten Stand gemacht, nämlich im Fall des § 30 GKG, z. B. wenn in der zweiten Instanz ein Vergleich geschlossen wird. Jedenfalls machen dann unsere KB keine neue Rechnung für die erste Instanz und der Rechtspfleger muss selber rechnen.
Das muss der KoBe auch nicht getreu der alten Weisheit: Ein Vergleich II. Instanz bricht nicht die Gerichtsentscheidung I. Instanz. Da muss ich dann auch selbst rechnen - wie eigentlich jeder.
Ansonsten halte ich das Thema auch für ausgeschrieben. Fazit: Jeder soll nach seiner Facon selig werden.