PKH-Antrag mit implizitem Beiordnungsantrag?

  • Mach ich auch nicht. Allenfalls bei Unterhaltsvollstreckungen, oder sonstigen außergewöhnlichen Konstellationen versuche ich es (einmal habe ich Beiordnung für die Pfändung von Gefangenengeld erhalten).

  • Hallo liebe Kollegen :)

    Wenn ich das hier richtig lese, verneint der Großteil eine nachträgliche Beiordnung, richtig?
    In meinem Fall wurde PKH für den Pfüb beantragt und auch bewilligt. Von Beiordnung war nie die Rede (wäre aber ein Fall gewesen, wo ich beigeordnet hätte -> Unterhalt). Nun kam die Kostennote des Anwalts, woraufhini ich mitgeteilt habe, dass eine Ausgleichung mangels Beiordnung nicht erfolgen kann. Daraufhin reicht der Anwalt einen Antrag ein, die Beiordnung nachträglich vorzunehmen, da die Beantragung wegen Schwierigkeiten mit dem neuen Formular vergessen wurde.
    Zurückweisung des Antrags, oder?

    Vielen herzlichen Dank und schönes Wochenende! :)

  • Hab schon allerhand Rechtsprechung gesehen, wo gesagt worden ist, dass ein RA, der PKH beantragt, selbstverständlich die Beiordnung wünscht... :gruebel:

  • Hab schon allerhand Rechtsprechung gesehen, wo gesagt worden ist, dass ein RA, der PKH beantragt, selbstverständlich die Beiordnung wünscht... :gruebel:

    Ja, hab auch solche Entscheidungen gesehen, weiß leider nicht mehr genau von welchen Gerichten. Im Zweifel würde ich wohl beim RA nochmal rückfragen. Da wir hier im Forum "Vollstreckung" sind kann man dann aber eh häufig drüber streiten, ob eine Beiordnung im Vollstreckungsverfahren notwendig ist oder nicht.

  • Ich würde zur Sicherheit nachfragen (ob Beiordnung erfolgen soll) und auch die Erforderlichkeit der Beiordnung begründen lassen.

    Habe jetzt allerdings jetzt den Fall, dass lediglich PKH für Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft durch einen RA beantragt wurde. Über die gewünschte Beiordnung bzw. deren Notwendigkeit wurde im PKH-Antrag kein Wort verloren und PKH (durch Vorgänger) ohne Feststellung einer Beiordnung bewilligt.

    Nun kam der Antrag des RA auf Festsetzung der PKH-Vergütung. :gruebel:

  • Ich würde zur Sicherheit nachfragen (ob Beiordnung erfolgen soll) und auch die Erforderlichkeit der Beiordnung begründen lassen.

    Habe jetzt allerdings jetzt den Fall, dass lediglich PKH für Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft durch einen RA beantragt wurde. Über die gewünschte Beiordnung bzw. deren Notwendigkeit wurde im PKH-Antrag kein Wort verloren und PKH (durch Vorgänger) ohne Feststellung einer Beiordnung bewilligt.

    Nun kam der Antrag des RA auf Festsetzung der PKH-Vergütung. :gruebel:

    Der Anwalt hat doch den Bewilligungsbeschluss bekommen. Wenn ihm da nicht aufgefallen ist, dass er nicht beigeordnet wurde und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, dann würde ich sagen, dass er halt Pech gehabt hat... Oder meinst du, dass über die Beiordnung noch nicht entschieden wurde, weil dazu nichts im Bewilligungsbeschluss drin stand?

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