Moin moin!
Hier mal eine Frage zum Verhältnis von PKH und Beiordnung:
Ein RA beantragt für seinen Mandanten PKH, unterlässt es jedoch ausdrücklich auch die Beiordnung zu beantragen.
Ich bewillige daraufhin PKH (antragsgemäß ohne Beiordnung).
Nun möchte der werte Herr RA seine PKH-Gebühren und ich verweise auf den Beschluss, in dem freilich keine Beiordnung
ausgesprochen wurde.
Der RA schreibt mir nun, dass der Beiordnungsantrag "implizit" im PKH-Antrag enthalten gewesen sei.
Meines Wissens sind PKH und Beiordnung separat zu betrachten und es bedarf eines expliziten Antrages
auf Beiordnung.
Wie handhabt u. seht ihr das Ganze?