Moin!
Mich würde interessieren, wie allgemein in den Verfahren nach § 183 SGG mit der Aktenversendungspauschale nach Nr.9003 Ziffer 1 KV GKG umgegangen wird.
Seht ihr den Mandanten als zahlungspflichtig an (der ja von der Zahlung befreit wäre) oder stellt ihr die Auslage dem Rechtsanwalt direkt in Rechnung?