RNF-Klausel auf IV

  • Hallo zusammen,

    evtl. stehe ich mir einfach selbst im Weg...

    hab hier einen Antrag auf Erteilung einer RNF-Klausel für IV auf seiten des Klägers- RNF wurde durch Eröffnungsbeschluss nachgewiesen.

    So nun meine Frage: der Kläger ist ein Kaufmann - muss ich mich nun auch im Verfahren um Erteilung einer RNF-Klausel um § 35 Absatz 2 InsO kümmern und nachfragen, ob dem Schuldner gegenüber eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde...:confused:???

  • Nein, weil die Erklärung nach § 35 Abs. 2 InsO nur die nach Eröffnung entstehenden Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb des Schuldners betrifft. Altforderungen des Kaufmanns, welche gegenüber Dritten vor Eröffnung entstanden sind, haben mit § 35 Abs. 2 InsO absolut nichts zu tun.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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