Eine Sicherheit - Zwei Insolvenzverfahren

  • Guten Morgen,

    ich habe Schwierigkeiten mit folgendem Sachverhalt:
    Die Bank hat für ein Darlehen (zwei Kreditnehmer als Gesamtschuldner) eine Sicherheit hereingenommen.
    Nun wurde über das Vermögen beider Kreditnehmer das Insolvenzverfahren eröffnet. Kreditnehmer 1 hat Insolvenzverwalter A und Kreditnehmer 2 hat Insolvenzverwalter B.
    A und B einigen sich über die Verwertung der Sicherheit, Verwertung erfolgt und A erstellt für die Bank folgende Abrechnung:
    4 % Feststellungskosten
    5 % Kosten der Verwertung.

    Bank erachtet 5 % Kosten der Verwertung als nicht angemessen und bittet um Nachweis der tatsächlichen Kosten und neue Abrechnung.

    Insolvenzverwalter A schickt neue Abrechnung:
    4 % Feststellungskosten
    4 % Feststellungskosten
    150 Euro Kosten der Verwertung (pauschal).

    Aha :gruebel:

    Begründung: Zwei Insolvenzverwalter und somit auch doppelte Arbeit.

    Da ich in meiner Literatur nichts gefunden habe, bitte ich um Hilfe :).
    Darf A das ? (oder weiß jemand wo's steht?)

    Vielen Dank

  • fangen wir mal von hinten an:
    Wer von den pauschalen 5% weg will, hat den Nachweis zu führen, warum er davon abweichen will, aber
    wenn es um eine Versicherung geht, ist in der Regel lediglich ein Schreiben zu fertigen. Das können vielleicht 50,00 EUR sein in Anlehnung an das OLG Jena, 5 U 709/02.

    Mit den Feststellungskosten wird es schon schwieriger:
    Frage ist nämlich, ob bei Eröffnung des ersten Insolvenzverfahrens die Grundstücksgemeinschaft aufgelöst ist und somit das Vermögen dem verbleibenen angewachsen ist.


    Wenn man dies verneint, also die Versicherung jeder der Massen zur Hälfte zusteht, kann mE Verwalter A nicht 4% von der gesamten Versicherungssumme beanspruchen, sondern nur 4% von der Hälfte. Ansonsten kämen da ja 8% zusammen.

    Vielleicht hift die Entscheidung des AG Köln, 142 C 338/10

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

    3 Mal editiert, zuletzt von La Flor de Cano (17. November 2011 um 14:17) aus folgendem Grund: habe solange gebraucht, bis ich die Entscheidung gefunden habe...

  • Ich denke, dass es nicht angemessen ist, Kosten der Verwertung in Höhe von mehreren T€ für die Kündigung einer Lebensversicherung anzusetzen ;).
    Und jeweils 4 % vom gesamten Verwertungserlös für jeden der Insolvenzverwalter... gefällt mir auch nicht...

    Das Urteil hilft jedoch weiter, danke schon mal!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!