Ratenänderung (Erhöhung)

  • Ich denke, es sollte durchaus in geeigneten Fällen auch aktiver - natürlich ohne das mit Zwang zu verbinden - auf die Bereitschaft zu freiwilligen Zahlungen hingewirkt werden.

    Unlängst hatte ich eine Akte mit folgendem Sachverhalt, Stundung nach RSB-Erteilung, also vergleichbar PKH/VKH, in den Händen: Umfängliche Angaben zu den Ausgaben, aber keine oder keine zur Höhe der Ausgaben plausiblen Einnahmen. Ich wollte erst den üblichen Sermon schreiben: bitte Auskünfte zu den Einnahmen erteilen, sonst Aufhebung. Spontan habe ich dann testweise geschrieben: bitte nachvollziehbare Auskünfte zu den Einnahmen erteilen, alternativ bei gewünschter abschließender Erledigung der Angelegenheit ohne vertiefte Betrachtung der Einnahmen bitte dieses mitteilen, dann wird eine Kostenrechnung über den noch offenen Betrag im unteren dreistelligen Bereich übersandt.

    Auf die Antwort bin ich durchaus gespannt.

  • Ich halte nichts vom Hinwirken auf freiwillige Zahlungen. Entweder derjenige schuldet etwas oder er schuldet nichts. Als (übermächtiger) Staat verlange ich nur dann etwas, wenn ich einen Anspruch darauf habe. Ich bettele nicht und ich tue auch nicht so, als hätte ich einen Anspruch.

    Die von Dir geschilderte Lösung halte ich aber als Verwaltungsvereinfachung für noch gangbar, da der Betroffene die Wahlfreiheit hat und auch nicht der Anschein eines Anspruchs des Staates hervorgerufen wird, sondern dies schlicht offen bleibt. Trotzdem wäre es nicht mein Stil der Bearbeitung, aber das mag jeder für sich entscheiden.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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