Hallo zusammen,
folgendes Problem habe ich:
Ich habe ein Grundbuch aufgrund Todesfolge berichtigt und die 2 Kinder des Erblassers als NICHTbefreite Vorerben als Eigentümer eingetragen.
Nacherbfolge ist angeordnet und tritt bei Tod des Vorerben ein. Nacherben sind die jeweiligen Abkömmlinge der Vorerben.
TV ist auch angeordnet zur Verwaltung des Nachlasses wähend der Dauer der Vorerbschaft - TV Vermerk habe ich auch eingetragen.
Passus im notariellen Testament: "Sofern die allgemeine wirtschaftliche Lage nicht grundsätzlich dagegen spricht sind die Immobilien x und y (mein Grundbuch) innerhalb eines Jahres nach meinem Ableben bestmöglich zu veräußern"
- ein Jahresfrist ist eingehalten
Die Vorerben und der TV treten im Vertrag auf und veräußern. Einen Nacherben gibt es bereits; der ist noch minderjährig. Ob weitere Nacherben noch geboren werden ist natürlich unklar.
Notar meint Zustimmung der Nacherben ist unnötig, da der Erblasser den Verkauf angeordnet hat. Finde ich eigentlich ganz gut, zumal man sich den ganzen Aufwand bei minderjährigen Nacherben sparne kann (Genehmigung des FamGer, Pfleger für unbekannte Nacherben?)
Was meint ihr?