Hier mal wieder etwas für die Rubrik "Kuriositäten in der Verwaltung":
Ein Gerichtsbediensteter hat sich offenbar eine neue Brille gegönnt und
reicht nun bei mir die Rechnung ein, mit der Bitte um Erstattung des
Rechnungsbetrages.
Es könnte sich natürlich um einen Aprilscherz im Dezember handeln,
jedoch muss ich leider davon ausgehen, dass das Erstattungsbegehren
in diesem Fall auch noch ernsthaft vorgetragen wird.
Über die Hälfte der Mitarbeiter am hiesigen Gericht tragen bei der Ausübung
ihrer Tätigkeit eine Brille. Wenn da jeder auf die Idee käme, die Kosten vom
Dienstherrn einzufordern...
Insofern erscheint mir das Ansinnen ziemlich daneben. Eine entsprechende
dienstrechtliche Anspruchsgrundlage ist mir zudem nicht bekannt.
Hatte einer der (Verw.-)Kollegen mit der aufgeworfenen Fragestellungen irgendwann
einmal Berührungspunkte?