Es sind 100.000 € hinterlegt. Erlös aus einer Teilungsversteigerung / Erbengemeinschaft. Das Versteigerungsgericht benennt 4 Empfangsberechtigte. Beim Emfangsber. 4 ist im Antrag vermerkt: "Pfändungsgläubiger: Sparkasse XY". Die Sparkasse teilt später noch mit, dass die den Miterbenanteil gepfändet hätten.
Später pfändet die Sparkasse den Herausgabeanspruch des 4 wegen einer Forderung von 35.000 €.
Sparkasse beantragt Herausgabe von 20.000 €, Empfangsber. 1 - 3 beantragen jeweils 25.000 € und geben Rest für die übrigen frei. 4 beantragt gar nichts.
Meiner Meinung nach kann ich nichts auszahlen. Anders wär s evtl. , wenn die Sparkasse wegen einer Forderung von 100.000 € gepfändet hätte. Man braucht eine Erklärung von 4.
Stimmt Ihr mir da zu?