Hallo,
mein erster EVT und ich sitze doch etwas ratlos davor.
Beklagte wohnte und wohnt in GB. Lt. Klage war er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kläger Gewerbetreibender (Leasingvertrag bzgl. eines Autos und geleast wurde für das Unternehmen).
Auslandszustellung von Klage und VU im Wege der Rechtshilfe. Der KfB wurde mittels Aufgabe zur Post zugestellt.
Jetzt habe ich den Antrag auf EVT vorliegen für das VU und den Kfb.
Jetzt türmen sich die Fragen:
- Ich denke, dass ich die Bestätigung erteilen kann, da der Schuldner kein Verbraucher war und damit auch im Ausland sich befinden konnte bei Erlass, oder?
- 2 x Kosten nach KV 1513 und auch jeweils eine Bestätigung für das VU und den KfB?
- unter 5.2.1.3 im VordruckAnderer Wert (bitte angeben): hier gebe ich den Betrag an, aus dem sich im VU die Zinsen berechnen?
bei 5.1 gebe ich den gesamten ausgeurteilten Betrag an?
Vielen Dank im voraus
Grottenolm