Örtliche Zuständigkeit Genehmigung

  • Die Vormundschaft muss ja bei irgendeinem Gericht geführt werden. Dieses das Verfahren führende Gericht ist für Genehmigungsverfahren jeglicher Couleur zuständig.

  • Das wäre als erstes zu klären.

    Daneben hat das ganze aber auch eine mat.rechtliche Problematik.

    Es könnte nämlich gut sein , dass das Jugendamt aufgrund landesrechtlicher Vorschriften von der Einholung einer Genehmigung in diesem Fall befreit ist vgl. § 56 II S.2 SGB VIII.

    In den entspr. Ausführungsgesetzen ( früher zum KJHG ) müsst da was zu finden sein.
    In Ba-Wü z.B. bestände hier keine Genehmigungspflicht für das Jugendamt.

  • [quote='Steinkauz','RE: Örtliche Zuständigkeit Genehmigung']
    Es könnte nämlich gut sein , dass das Jugendamt aufgrund landesrechtlicher Vorschriften von der Einholung einer Genehmigung in diesem Fall befreit ist vgl. § 56 II S.2 SGB VIII.
    QUOTE]
    Ist bei uns (RP) nicht der Fall, mir ging es nur um die Zuständigkeit.
    Fazit: Da die Vormundschaft bei uns geführt wird, sind wir zuständig.
    Danke Gäseblümchen

    Gruß Migo

    p.s. Irgendwie raff ich das nicht mit dem Zitieren!

  • Liegt jemanden inzwischen zu der der von Andy K (örtliche Zuständigkeit des Genehmigungsverfahren richtet sich nach § 152 Abs. 2, unabhängig von der Anhängigkeit einer Vormundschaft) oder Gänseblümchen (örtliche Zuständigkeit Genehmigungsverfahren richtet sich als Annex nach der anhängigen Vormundschaftssache; so früher wohl auch unter FGG: Gesamtverrichterung, Bassenge/Herbst/Roth, FGG, § 36 Rn. 1) Rechtsprechung bzw. Kommentarliteratur vor? Konnte dazu leider nichts finden.

  • Das würde mich auch interessieren...ich kann dazu absolut nichts finden.

    Ein größeres Gericht in unserer Umgebung hat momentan die Eigenheit, die Genehmigungsverfahren an uns abzugeben, da die Mündel bei uns wohnen und die Vormundschaftsverfahren zu behalten. Das finde ich unsäglich. :mad: Das ist für die Beteiligten jedes Mal nicht nachvollziehbar und verkompliziert es für sie nur, da sie nicht mehr wissen, wann sie sich an welches Gericht wenden müssen. Und auch für uns bedeutet es Mehrarbeit, da jedes Mal die Vormundschaftsakte beigezogen werden und dorthin berichtet werden muss. Ich habe kein Problem damit, das Genehmigungsverfahren hier zu führen, wenn das Kind hier wohnt. Dann sollen sie aber bitte auch das Vormundschaftsverfahren abgeben.... Die Nichtabgabe wird meist damit begründet, dass es sich um Verfahren mit mehreren Geschwistern handelt.

  • Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes entscheidet für die Genehmigungsverfahren nach § 152 Abs. 2 FamFG über die örtliche Zuständigkeit:

    "Im Falle der Vormundschaft ist das Amtsgericht - Familiengericht - sachlich zuständig, §§ 23a Abs. 1 Nr. 1, 23b GVG, § 151 Nr. 1, § 111 Nr. 2 FamFG. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 152 FamFG. Danach ist bei Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht, bei dem die Ehesache anhängig ist, sonst das Gericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständig."
    (Lafontaine in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1828 BGB, Rn. 11)

    Du wirst die von dir beanstandete Handhabung also nicht angreifen können.

    Letztlich ist diese auch zumindest insoweit sinnvoll als das Kind ggf. zum Genehmigungsantrag anzuhören ist. Dies kann natürlich am einfachsten durch das örtlich dem Wohnsitz des Kindes nahegelegene Gericht erfolgen.

  • ......
    Ein größeres Gericht in unserer Umgebung hat momentan die Eigenheit, die Genehmigungsverfahren an uns abzugeben, da die Mündel bei uns wohnen und die Vormundschaftsverfahren zu behalten. ..

    Viel unsäglicher finde ich es, einen Psychiatrie- oder Therapieaufenthalt zum Versuch zu nutzen, über diese bedeutende Angelegenheit die Vormundschaft an unser AG abzugeben. Die Anhörungen gehören für Familienrichter an Einrichtungsorten zur ständigen Aufgabe. Der organisatorische Aufwand ist groß und die Aufgabe ist außergewöhnlich schwer - klagende Richter habe ich nicht kennengelernt, solange ich die Verfahrensbeistandschaften noch gemacht habe.

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