Hallo, ich brauche mal eure Hilfe.
SuFU hab ich benutzt, aber leider nichts gefunden.
Ich bin Prozessgericht nach einem erfolgten Mahnverfahren, welches auch in einem Teilvollsteckungsbescheid endete.
Der Teilvollstreckungsbescheid wurde bei uns bestätigt.
Nun bekomme ich Post vom Antragstellervertreter, der eine 2. Ausfertigung des Teilvollstreckungsbescheides haben möchte, da die 1.Ausfertigung wohl in der Post verloren ging.
Nun mein Problem:
Als Prozessgericht bin ich dafür wohl leider Gottes zuständig.
Aber: wie geht das rein handwerklich? Wie soll ich die 2. Ausfertigung eines Titels machen, wenn ich diesen Titel ja selber nie hatte?! Ahhh!!!
Das ursprüngliche Mahngericht schrieb mir jetzt auch nur: "ja, mach halt du - ist nicht unser Bier"
Kann mir da jemand helfen? Danke!