Ich bin wirklich ein wenig fassungslos ob des folgenden Sachverhaltes, der mir heute angetragen wurde und hoffe einfach ein paar Anregungen oder Meinungen zu bekommen, wie man deratigen Situationen zukünftig begegnen soll:
Der Ehemann und Schuldner, besitzt kein eigenes Konto. Seine Rente in Höhe von 500,00 EUR, sowie Pflegetransferleistungen in Höhe von 440,00 EUR gehen auf dem Konto seiner Frau ein. Diese erhält ebenfalls eine Rente und Pflegeleistungen von insgesamt ca. 1.000,00 EUR.
Es ist also unschwer zu erkennen, dass der übliche Freibetrag von 1.028,89 EUR für die Ehefrau nicht ausreicht, um das ohnhin schon geringe Einkommen zu schützen.
Es bestehen bislang keine aktiven oder ruhenden Pfändungen des Schulders. Er möchte sich einfach absichern.
Von der Bank erhält er richtigerweise die Auskunft, dass Gemeinschaftskosten nicht P-Konto sein können.
Er möchte sich also ein eigenes Konto mit eigenem P-Konto-Schutz einrichten lassen.
Die Bank verweigert dies:
Er hat einen Eintrag in der Schufa.
Unter Umständen bekäme er nur aufgrund dieser Tatsache noch ein einfaches Girokonto, aber ein P-Konto kann er nicht bekommen.
Wer sofort zur Bank kommt um ein P-Konto einzurichten, geht also im Zweifel leer aus.
Nach Rücksprache bestätigt auch ein weiteres führendes Kreditinstitut diese Verfahrensweise.
Auf die Spitze getrieben heißt das doch, der Mann kann sich entweder einen Rentenscheck abholen und das Geld ins die Keksdose legen, oder darauf warten, dass ein findiger Gläubiger mittels Hilfspfändung auf das "Treuhandkonto" der Ehegattin zugreift.
Das Geld kriegt man doch nie wieder frei oder wie seht ihr das?
Ganz davon abgesehen, dass Freigaben oder Sockelbetragserhöhungen auf schuldnerfremden Konten nicht möglich sind.
Bin gespannt auf eure Erfahrungen und Ideen!