Pfändung einer Mietforderung aus einer Zwangssicherungshypothek?

  • Hallo!

    Ich bearbeite erst seit kurzem M-Sachen, aber auch die erfahrenen Kollegen können mir leider nicht weiterhelfen.
    Daher versuche ich es nun hier :)

    Der Gläubiger hat auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheides eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen.
    Nun möchte er "aus dem dinglichen Titel gem. §§ 1123 BGB, 829 ff. ZPO" die Mietforderungen pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen. Als Vollstreckungstitel gibt er die Zwangssicherungshypothek an.

    Zunächst habe ich gedacht, dass dies nicht geht, sondern dass Vollstreckungstitel der Vollstreckungsbescheid sein müsste.
    Nach telefonischer Rücksprache und nachdem der Gläubiger mir sagte, dass sie das immer so machen würden und dass dies ja auch für die Rangfolge wichtig wäre, wurde ich verunsichert und habe etwas im Stöber gelesen. Nach der 15. Auflage Rn. 233 kann man ja wohl aus einem dinglichen Titel die Mietforderungen pfänden und etwas von einem besseren Rang habe ich dort ja auch gefunden.

    Nur habe ich in meinem Fall überhaupt einen dinglichen Titel?

    Ich weiß in meinem Fall jetzt leider nicht weiter und habe das Gefühl, dass ich jetzt alles durcheinander werfe.

    Ich hoffe, ihr könnt meine Verwirrung vielleicht etwas entwirren.

    Danke!

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