§ 10 GBBerG

  • Hey ...

    Hab jetzt zum ersten mal eine Hinterlegung nach GBBerG. Was heißt eine ... gleich 6 Hypotheken sollen da raus :P
    Nun ist meine Frage wegen den Benachrichtigungen ... § 17 SächsHintG sagt, ich habe das Nachlassgericht zu informieren. Was weiß denn aber ich oder der Hinterleger, wo diejenigen verstorben sind und somit, welches Gericht ich zu informieren habe?

    Und eine Hinterlegung ist zugunsten der Rechtsnachfolder des Bezirksverbandes Amtshauptmannschaft in Glauchau. Habe ich da selber nachzuforschen, wer das denn nun sein könnte und zu informieren? :confused:

    Danke

  • In den alten Eintragungen sind ja auch manchmal die Wohnorte angegeben. Schickt ihr es auf gut Glück dahin, in der Hoffnung, dass die nicht umgezogen und dort verstorben sind? :gruebel::wechlach:

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