"Zwischen"-Rechtsnachfolge

  • Hallo zusammen,

    brüte hier über folgendem "Problem"....

    C stellt Antrag auf Erteilung einer RNF-Klausel für ein VU, da Bank AB die Forderung an ihn abgetreten hat- soweit kein Problem,

    ABER aus dem Urteil geht Bank AB noch als Bank A hervor, da diese in der Zwischenzeit als aufnehmender Rechtsträger mit Bank B verschmolzen ist und eben die Firma entsprechend geändert wurde....

    Muss ich diese RNF auch noch in der beantragten Rechtsnachfolgeklausel zur Geltung bringen (auch ohne expliziten Antrag)- sozusagen, als "Zwischenschritt"??? Oder nur als klarstellende "Beischreibung" in die zu erteilende Klausel aufnehmen, da die Forderung der Bank A zustand? Wie gehe ich damit um?

    Alle notwendigen Nachweise liegen vor!

  • Da die Verschmelzung der Bank A durch Aufnahme der Bank B erfolgt ist und dann zur Bank AB wurde, handelt es sich bei diesem Zwischenschritt nicht um eine Rechtsnachfolge sondern eine bloße Firmenänderung der Bank A in die Bank AB. Kann man in der Klausel erwähnen, muss man aber nicht (...die Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite ergibt sich aus der Abtretungserklärung der Bank AB, frühere Firmenbezeichnung Bank A, Handelsregister ... HRB...,
    vom...).

  • Wie sieht so eine Beischreibung denn ganz praktisch aus? Ich habe hier einen Titel gegen unbekannte Erben und möchte nun nach Vorlage des Erbscheins die Erben beischreiben. Ich habe so etwas bisher noch nicht gesehen.

    Für Praxistipps wäre ich sehr dankbar.

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