Nachtragsverteilung Wohlverhaltensphase

  • Wobei ich mich hier schon frage, wie er überhaupt vor Anordnung einer Nachtragsverteilung zu dem Übererlös kommt - da ist doch was merkwürdig...:gruebel:

    Merkwürdig ist in erster Linie, dass bei einer Zwangsversteigerung ein Übererlös überhaupt zustande kommt. Bei uns ist das so jedenfalls nicht Usus ;)

    Das sind u.U. verschiedene Schuhe:

    1. die Freigabe: Das Insolvenzverfahren ist masselos, gleichzeitig entstehen durch das Grundstück laufende Masseverbind., was den Verwalter zur Freigabe veranlasst.

    1a. die Freigabe: Das Grundstück bringt Einnahmen, der IV/TH ist jedoch der irrigen Annahme, dass aufgrund von Abtretungen/Hypothekenhaftung pp die Einnahmen im Haftungsverbund sind und so der Masse nicht zur Verfügung stehen.

    2. je nach Situation und Lage der Immobilie können sich überraschende Konstellationen bei einer ZV ergeben. Es gibt diverse Orte in Deutschland, wo ZV faktisch nicht stattfinden, weil der Markt eine freihändige Veräußerung immer hergibt. Falls dann doch mal ein interessante Objekt unter den Hammer kommt, geht es in der Bierstunde zu wie auf dem Bahnhof....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Beiziehung der Versteigerungsakte ist jedenfalls veranlasst.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Der Antrag auf NTV ist zurückzuweisen, da das Grundstück aus der Masse freigegeben worden ist. Sollte man der Erlös aus der Zwangsversteigerung als Surrogat ansehen, so fällt auch dieser nicht mehr unter den Insolvenzbeschlag.


    Passt jetzt nicht genau zur Konstellation, ist aber von grundsätzlicher Bedeutung:


    Zieht der Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Forderung ein, die zur Masse gehörte, unterliegt der Erlös der Nachtragsverteilung.
    BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 111/10

    M.a.W. NTV geht auch noch bei einem Surrogat, mit der Einschränkung IX ZB 226/06.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Einschränkung habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Die Entscheidung dreht sich doch um die Voraussetzungen einer RSB-Versagung. Oder hab ich da was überlesen ?

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • nur trifft dies eben nicht den Fall der erklärten Freigabe. Wenn die Freigabe erklärt wird, und sich der Verwalter "irrt", dann könnte dies ein Versicherungsfall sein, aber nicht ein Fall der Freigabe, die keine sein sollte....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Verzichtet ein Grundpfandgläubiger einer im Insolvenzverfahren nicht mehr valutierten Sicherungsgrundschuld nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Zwangsversteigerungsverfahren nach Zuschlag auf die Zuteilung, kann wegen des dann dem Schuldner zugeteilten Erlösanteils die Nachtragsverteilung angeordnet werden (Anschluss an BGH, WM 1978, 986).


    Gibt der Insolvenzverwalter ein Grundstück frei, folgt daraus nicht die Freigabe etwa bestehender Ansprüche auf Rückgewähr nicht valutierter Grundschulden (Anschluss an BGH, WM 1978, 986).

    BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - IX ZB 93/16

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!