Wobei ich mich hier schon frage, wie er überhaupt vor Anordnung einer Nachtragsverteilung zu dem Übererlös kommt - da ist doch was merkwürdig...
Merkwürdig ist in erster Linie, dass bei einer Zwangsversteigerung ein Übererlös überhaupt zustande kommt. Bei uns ist das so jedenfalls nicht Usus
Das sind u.U. verschiedene Schuhe:
1. die Freigabe: Das Insolvenzverfahren ist masselos, gleichzeitig entstehen durch das Grundstück laufende Masseverbind., was den Verwalter zur Freigabe veranlasst.
1a. die Freigabe: Das Grundstück bringt Einnahmen, der IV/TH ist jedoch der irrigen Annahme, dass aufgrund von Abtretungen/Hypothekenhaftung pp die Einnahmen im Haftungsverbund sind und so der Masse nicht zur Verfügung stehen.
2. je nach Situation und Lage der Immobilie können sich überraschende Konstellationen bei einer ZV ergeben. Es gibt diverse Orte in Deutschland, wo ZV faktisch nicht stattfinden, weil der Markt eine freihändige Veräußerung immer hergibt. Falls dann doch mal ein interessante Objekt unter den Hammer kommt, geht es in der Bierstunde zu wie auf dem Bahnhof....