Hallo, ich habe da ein grundbuchrechtliches Problem und erhoffe mir hier einen Tipp für mein weiteres Vorgehen.
Es soll Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt werden. Die Zustimmung der betroffenen dinglichen Berechtigten (nicht die der gewinnenden Einheit) ist erforderlich. Vorgelegt wurde mir jedoch lediglich die Zustimmung eines Gläubigers. Bzgl. aller anderen Rechte hat mir der Notar nur die Löschungsbewilligungen nebst Briefen vorgelegt. (Die Rechte sollen nicht gelöscht werden)
Ich habe verfügt, dass in den Löschungsbewilligungen keine Zustimmungserklärungen zu sehen sind. Ich habe gesucht, ob ich irgendetwas finde, was mich vom Gegenteil überzeugt, ich habe aber nichts gefunden.
Der Notar hat nun Beschwerde eingelegt. Er sagt, die Gläubiger haben durch Aushändigung der Löschungsbewilligung + Brief ihr Recht aufgegeben. Demnach könnten sie nicht in ihren Rechten betroffen sein, also sei keine Zustimmung erforderlich.
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Außerdem hat der Notar bzgl. eines Gläubigers eine löschungsfähige Quittung vorgelegt. Auch da habe ich dem Notar geschrieben, dass diese keine Zustimmung ersetzen kann. Müsste da nicht erst das Recht auf den Eigentümer umgeschrieben werden?? Und der Eigentümer müsste dann zustimmen? (Außerdem hatte ich in der löschungsfähigen Quittung das Problem, dass der Eigentümer auf den ANSPRUCH geleistet hat.)
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Schöne Grüße
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