Barverfügung(en) durch Betroffene

  • Vlt. ist dem Betreuer auch nicht bewußt, dass die Erklärung des Betreuten auch ein Schutz für ihn selber ist. Immerhin könnte der Betroffene auch mal behaupten, der Betreuer hätte das Geld veruntreut. Also ich sehe das immer auch aus dem Blickwinkel, dass die Rechnungslegung auch dem Schutz des Betreuers dient.
    Du könntest auch auch mal anfragen, inwieweit denn der Aufgabenkreis Vermögenssorge überhaupt noch erforderlich ist, wenn der Betroffene alles selbst macht.

    Absolut auch meine Meinung :daumenrau

    Ich glaube nicht, dass die Anforderung aus "Gängelei" erfolgt, sondern einfach der Rechtssicherheit wegen. Wer kennt nicht die Fälle, in denen die Erben im Rahmen der Schlussrechnung die vorherige Vermögensverwaltung auf "Unregelmäßigkeiten" durchleuchten wollen; da kann eine vorliegende Selbstverwaltungserklärung beim Betreuer schon für Erleichterung sorgen...

    Im übrigen halte auch ich die Aufrechterhaltung des AK "Vermögenssorge" dann für überflüssig, wenn der Betroffene alles selbst regelt.

  • Im übrigen halte auch ich die Aufrechterhaltung des AK "Vermögenssorge" dann für überflüssig, wenn der Betroffene alles selbst regelt.

    Die Herausforderung ist und bleibt aber die tägliche Herausforderung im Händling. Ich bin auch ganz froh, wenn ich keine Vermögenssorge habe, dann brauche ich keine Rechnungslegung machen. :) Das Problem ist aber, das ich bei den Behördengängen ständig den Zugriff auf die aktuelle Vermögenssituation brauche, welche wieder ohne Vermögenssorge schwierig ist. :oops:

    Manchmal wünschte ich mir, dass im zweiten Studienjahr der Rechtspflege (Praxisjahr) eher die Studenten mal zum Nachlasspfleger und Berufsbetreuer geschickt werden, statt meinetwegen zur Staatsanwaltschaft. Die wenigsten landen bei der Staatsanwaltschaft, die Wahrscheinlichkeit in der Betreuung zu landen halte ich für größer. Dies einfach nur um zu sensibilisieren, wie die Welt da draußen tagtäglich tickt. Hätte ich mir auch nicht träumen lassen, bevor ich Berufsbetreuer geworden bin. Möchte aber meine Sorglinge auch nicht mehr hergeben ... :)

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • ARK: Wir schicken unsere Anwärter im Praxisabschnitt 1 Tag zu einem Berufsbetreuer, damit sie mal die tägliche Arbeit auf "der anderen Seite" kennenlernen. Vielleicht könntest Du das in Deinem Gerichtsbezirk mal anregen...

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Das hätte durchaus was. Anders als die StA sind Freiberufler aber nicht verpflichtet, Anwärter aufzunehmen. Wir haben hier im Rahmen der Praxisausbildung Hospitationen bei Betreuern organisiert, ich bin mir nicht sicher, ob die Kollegen, die in dem Bereich ausbilden, das noch tun. (Und es erweckt vielleicht auch einen schlechten Eindruck bei denen, die nicht gefragt wurden.)

    Zum Thema: Ich bitte die Betreuer in solchen Fällen auch um eine Erklärung des Betroffenen, selbst verfügt zu haben. Wenn aber keine zu bekommen ist, dann ist das eben so.

  • ARK: Wir schicken unsere Anwärter im Praxisabschnitt 1 Tag zu einem Berufsbetreuer, damit sie mal die tägliche Arbeit auf "der anderen Seite" kennenlernen. Vielleicht könntest Du das in Deinem Gerichtsbezirk mal anregen...

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau:daumenrau:daumenrau:daumenrau

    aber was ist ein Tag im Leben eines Berufsbetreuers oder eines Betreuten .... :gruebel:

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  • Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Der besagte Betreuer ist heute bei Gericht erschienen. Unsere Sachgebietsleiterin hatte ihn hergebeten, weil es in diversen Verfahren Unstimmigkeiten gab und hat mit ihm gesprochen. Anschließend kam er auch zu mir und hat erklärt, dass von dem Betroffenen keine Selbstverwaltungserklärung zu erlangen sei. Das und, dass er selbst keine Barabhebungen durchgeführt hat, wird er mir jetzt nochmal schriftlich (als normaler Brief, kein aufs-Fax-Geschmiere, dafür hat er sich entschuldigt) versichern. :daumenrau
    Hoffen wir, dass es zukünftig läuft.

  • Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Der besagte Betreuer ist heute bei Gericht erschienen. Unsere Sachgebietsleiterin hatte ihn hergebeten, weil es in diversen Verfahren Unstimmigkeiten gab und hat mit ihm gesprochen. Anschließend kam er auch zu mir und hat erklärt, dass von dem Betroffenen keine Selbstverwaltungserklärung zu erlangen sei. Das und, dass er selbst keine Barabhebungen durchgeführt hat, wird er mir jetzt nochmal schriftlich (als normaler Brief, kein aufs-Fax-Geschmiere, dafür hat er sich entschuldigt) versichern. :daumenrau
    Hoffen wir, dass es zukünftig läuft.


    Je nach den mitgeteilten Gründen, weshalb die Bestätigung des Betroffenen nicht zu erlangen sei, würde ich diesen zur Erklärung des Betreuers anhören.

    Sonst ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass der Betreuer - wie von anderen auch angemerkt - die Erklärung abgibt, tatsächlich aber die Beträge (teilweise) selbst abgehoben hat.

  • Guten Tag,

    ich lasse mir von meinen zu Betreuenden eine Entlastungserklärung unterschreiben die ich der Rechnungslegung beilege. Damit gabs bisher nie Probleme. Ich habe auch zu Betreunde mit EwvB die selber über Ihr Konto verfügen. Schließlich soll Betreuung ja dazu dienen die Leute zu unterstützen und anzuleiten wieder selbstständig zu werden. Grade weil immer mehr Betreuungen für sehr junge Menschen eingerichtet werden. Dafür müssen dann auch Freuräume geschaffen werden. Dem Amtsgericht gegenüber begründe ich die Aufrechterhaltung des EwvB damit, dass ich dadurch verhindern möchte, dass unsinnige Verträge gültig werden und sich die zu betreunde Person verschuldet. Beim Konto ist dies nicht möglich, da ein Guthabenkonto besteht.

    Zum Thema "Ausbildung der Rechtspfleger".... mit Handkuss würde ich angehende Rechtspfleger mit in mein Büro aufnehmen. Ich bin seit 19 Jahren als Betreuer tätig und erkenne leider immer wieder, dass grade junge Rechtspfleger keinerlei Gespür für die Alltagswidrigkeiten im Betreuungswesen haben. Woher auch. Ich stelle immer wieder fest, dass Rechtspfleger/innen nach ca. 2 Jahren deutlich ruhiger werden wenn sie denn dann noch Betreuungen machen. Manchmal habe ich das Gefühl, dass viele nur darauf warten, dieses Aufgebengebiet abzugeben und dann rücken meisten junge Leute nach.

    Also, immer her mit den AZUBIS.

    Einen schönen Feierabend allen.

  • Guten Morgen,

    das ist grundsätzlich eine gute Idee. Darüber nachgedacht habe ich als Rechtspfleger (der bereits mehrere Jahre erfolgreich und gerne in Betreuungssachen tätig ist ;) ) auch mal. Das fördert ganz sicher das Miteinander und es ist immer gut "über den Tellerrand" zu blicken und aus unserer Sicht zu sehen, wie das was wir so jeden Tag in unserem Büro entscheiden in der Lebenswirklichkeit umgesetzt wird.#

    Allerdings muss ich zur Verteidigung unserer jungen (und/oder) unerfahrenen Kollegen sagen, dass wir nun einmal Juristen sind und keine Berufsbetreuer. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass beide Personenkreise naturgemäß ganz unterschiedliche Sichtweisen auf die Fälle haben. Während der Betreuer darum bemüht ist möglichst effektiv und unkompliziert seine Arbeit zu erledigen, sind Rechtspfleger als Juristen vordergründig darauf bedacht die Gesetze und Vorschriften dazu zu beachten. Ich würde übrigens so manchen erfahrenen Berufsbetreuer "mit Kußhand" gerne mal zu einem Praktikum bei mir einladen. Gerade bei diesen erkenne ich regelmäßig, dass diese kein Gespür für die Alltagswidrigkeiten des Betreuungsgerichts haben. Gerade wenn es darum geht Dinge zu ändern die seit Jahren eingefahren sind und man das als Betreuungsgericht aber für erforderlich hält. Da kommen dann gerne Antworten wie "Das mache ich seit Jahren so und es gab nie Probleme".

    einen lieben Gruß (wirklich!) an Ostholsteiner 68 und alle Kollegen die etwas wieder erkennen ;)


  • :daumenrau

  • Unsere Sachgebietsleiterin hatte ihn hergebeten, weil es in diversen Verfahren Unstimmigkeiten gab und hat mit ihm gesprochen.

    Wieso bespricht die "Sachgebietsleiterin" mit einem Betreuer einzelne Verfahren (vgl. § 9 RPflG)?

    Egal, wenn man als Gericht über eine vom Gericht bestellte Person Misstrauen ausschütten will, bitte auch folgende Konstellationen bedenken:


    • Betreuer fälscht die Erklärung des Betroffenen
    • Betreuer zwingt Betroffenen zur Abgabe der Erklärung
    • Betroffener gibt die Erklärung aus freien Stücken ab, Betreuer nimmt ihm danach aber das Geld weg

    Wenn hier schon ein Generalverdacht postuliert wird, muss dieser konsequenterweise auch vollständig durchgezogen werden. Irgendwo stellt sich da natürlich die Frage, ob es nicht Entmündigung durch die Hintertür ist, wenn der Betroffene indirekt zu Erklärungen über selbstverwaltetes Einkommen und Vermögen gezwungen wird, aber das macht ja nichts. Sachliche Unabhängigkeit und so...

  • Unsere Sachgebietsleiterin hatte ihn hergebeten, weil es in diversen Verfahren Unstimmigkeiten gab und hat mit ihm gesprochen.

    Hier degradiert sich der Rechtspfleger zu einem Betreuungssachbearbeiter.

  • Gezwungen wird nur der Betreuer, es zu versuchen. Verweigert der Betroffene die Unterschrift, kann ich entweder dem Betreuer glauben, oder ich muss den Betroffenen persönlich anhören.

    Übrigens hatten wir kürzlich folgenden Fall: Betreuer behauptete, Betroffene hebt selbst ab; hat aber keine Selbstverwaltungserklärung eingereicht. Die Kollegin fuhr zur Anhörung. Die Betroffene sagte, sie ginge nie zur Bank. Jetzt wird natürlich ermittelt...

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