außergerichtliche Vertretung eines Vereins

  • Hallo zusammen, ich bin kommissarischer 2. Vorsitztender eines Sportvereins. Unser 1. Vorsitzender will mir einen Maulkorb ablegen. Er verweist auf díe Satzung "Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten." Da ich bei uns die Mitgliederverwaltung mache und damit die Meldungen an den Fachverband, LSB, KSB usw. von mir herausgehen, dadurch bedingte Angaben auch gegenüber beispielsweise der Gemeinde notwendig werden und auch bei Sportveranstaltungen organisatorisch einiges zu regeln ist, wäre das Einholen einer 2. Unterschrift (wie soll das bei e-mails gehen?) recht zeitaufwendig. Was genau ist eine "außergerichtliche Vertretung" des Vereins? Wofür genau werden ZWEI Unterschriften benötigt? Verträge - das ist klar. Fiele darunter auch die Getränkebestellung für das Turnier und die Terminvereinbarung mit den Sanitätern (die gegen Spendenbescheinigung kommen) - eigentlich alles was Geld kostet? Aber gilt es schon als Vertretung nach außen, wenn ich mich bei der Gemeinde als komm. 2. Vors. nach dem Preis für eine Saalmiete erkundige? Über die Klärung würde ich mich sehr freuen - MfG

  • Ich befürchte , dass das bereits in den Bereich der Rechtsberatung fällt und Du demnächst mit der Schließung des Themas wegen Verletzung der Forenregeln rechnen musst.:ddrueck:

  • Hallo!

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