Hallo, ich habe die Bestätigungen als europäischer Vollstreckungstitel jetzt neu zu meinem Zuständigkeitsbereich dazubekommen. Ich habe lauter offene Fragen und brauche dringend Hilfe.
Mein Kläger ist der Inso-Verwalter einer GmbH & Co. KG. Diese hat Kreditkartenverträge abgeschlossen. Für den Kfb soll Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel erteilt werden.
1.) Verbrauchersache bei Beklagter=Privatperson?
2.) Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstückes
Ist hier der Kostenfestsetzungsantrag gemeint oder die Klage (Kfb nur Bezifferung der im Urteil enthaltenen Kostengrundentscheidung)?
Der KfA wird ja nur formlos übersandt. Ich habe hier eine Zustellungsbevollmächtigte im Inland, der der Antrag formlos übersand wurde.
3.) Ordnungsgemäße Unterrichtung nach Artikel 16 und 17 bei Kfb´s?
oder hier Heilung durch Artikel 18
Vorab schon vielen Dank für hilfreiche Antworten