Antrag zu falschem Grundbuchblatt - Zurückweisung möglich?

  • Hallo miteinander,

    ich/wir haben hier ein Notariat dass sich vorwiegend durch Ungenauigkeiten auszeichnet:

    Bsp.:

    - ca. bei jeder 3. Urkunde fehlt die Unterschrift des Notars und/oder das Siegel
    - Schreibfehler / Zahlendreher / Rechenfehler quasi Standard in jeder Urkunde /
    Antrag

    Hier jetzt mein konkretes Problem:
    Habe einen Antrag zu Blatt 20 bekommen zur Eintragung der EU+LöAV. Natürlich stimmen die Beteiligten im Anschreiben nicht und gewollt ist EU+LöAV in Blatt 30; ergibt sich dann aus der beigefügten Urkunde. Die Frage ist, kann ich den Antrag aufgrund der Stellung zum falschen Blatt (kostenpflichtig?) zurückweisen? Wenn ja welche Grundlage? Finde dazu in Schö/Stö und Meikel nicht so Recht was; die sagen nur, dass Anträge auszulegen sind.
    - In Blatt 20 läuft übrigens ne Zwischenverfügung von mir gegen ihn.

    Danke für eure Antworten!

    2 Mal editiert, zuletzt von Eule102 (15. Februar 2012 um 13:23)

  • Zum praktischen Umgang mit Anträgen, die zur falschen Blattstelle eingereicht werden, hatten wir hier schon mal einen Thread.

    Ulf

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