Benutzungsreallast

  • Kann als Inhalt einer Reallast folgendes eingetragen werden? "...Der Veräußerer darf zum angemessenen Bedarf unentgeltlich mitbenutzen: alle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Gefriertruhe und Waschmaschine) sowie alle landwirtschaftl. Werkzeuge und Geräte für den Eigenbedarf....sowie unentgeltliche Mitbenutzung des vorhandenen ISDN-Anschlusses.
    Besteht darin auch eine Leistung (Bereitstellen) des Eigentümers??

  • M. E. nein. Die "Leistung" des Eigentümers beschränkt sich hier darauf, dem Berechtigten nichts in den Weg zu legen, wenn er diese Dinge nutzen will. Das ist Dienstbarkeitsinhalt.

    Anders wäre es, wenn der Eigentümer zu einem aktiven Tun verpflichtet werden soll, also den Kühlschrank und die Waschmaschine bei Ankunft des Berechtigten zu öffnen und offezuhalten, die tiefkühlten Hähnchen und Eispackungen zu holen usw.

    Ob im vorliegenden Falle das als Dienstbarkeitsinhalt vereinbart werden kann, bin ich mir aber auch nicht so sicher, weil das lauter bewegliche Sachen sind, deren Benutzung nun nicht gerade auf das Grundstück bezogen ist.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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