Zustellung Strafbefehl in Polen

  • Hallo,

    muss in einer Strafsache einen Strafbefehl nach Polen zustellen. Die RiVASt erlaubt den direkten Behördenverkehr. Nun hab ich aber das Problem, dass ich das zuständige Gericht bzw. die zuständige Behörde nicht finden kann. Die Gerichte, die man im Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen finden kann, helfen nicht. Das hab ich schon probiert. Auch kann mir die Deutsche Botschaft in Warschau auch keine Auskunft geben. Hat einer einen Tipp für mich?

  • Hallo,

    ich hänge mich mal gleich hier an. Ich hatte bisher nur ZU`s in Zivilsachen. Nun muss ich auch zwei Strafbefehle zustellen, einen nach Polen und einen nachTschechien. Bis zum Länderteil habe ich es auch schon geschafft. Nun komme ich nicht weiter. Weiß jemand Rat? :confused:

  • Ich denke für beide Länder ist eine unmittelbare Postzustellung unzulässig.

    Warum hilft der Gerichtsatlas nicht? Auch nicht die Suchfunktion?

    Unter

    http://www.bmj.de/SiteGlobals/Fu…letter=P#themeP

    findet ihr die nötigen Informationen.

    Für Polen ist das Begleitschreiben Muster Nr. 2 e zu verwenden, das findet ihr in dem RiVASt-Ordner den ihr an eurem Gericht haben müsstet. Außerdem ist das Ersuchen selbst zu formulieren.

    Hier

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-Auslandssachen

    findet Ihr das Ersuchen als Worddokument für Russland, das für Polen hänge ich an.

    Für Tschechien müsst es ähnlich laufen, habe dafür aber keine Vordrucke.

  • @ Jelzin

    Danke für Deine Links. Der Gerichtsatlas hilft, um ein zuständiges Gericht für den entsprechenden Ort zu finden. Nur ist es leider so, dass das gefundene und sodann ersuchte Gericht lediglich Zivilsachen zustellt. Hatte diesbezüglich in Strafsachen noch keinen Erfolg. Postzustellungen sind lediglich in Zivilsachen erlaubt und funktionieren für Strafsachen in der Praxis nicht. War schon sehr experiomentierfreudig. Leider ohne Erfolg.

  • Hallo, seit ihr bei der Suche nach dem zuständigen polnischen Gericht weitergekommen? Ich suche nämlich auch ein passendes für meinen Fall.

  • Ich suche die Bestimmungsbehörde für die Zustellung einer Ladung in Strafachen nach 65076 Zielona Gora/Polen.

    Hat jmd. einen passenden Link für mich oder viell. sogar die Bestimmungsbehörde :oops:

  • Moin,
    da die Frage, wie man die Empfangsstelle mit dem EJN-Atlas ermittelt, immer wieder mal aufkommt, hänge ich mal eine "Kurzanleitung" an.

    Ergänzend noch der Hinweis, dass falls nach dem jeweiligen Länderteil in der RiVASt die Zustellung durch die Post ist zulässig ist, diese immer die erste Wahl sein sollte (internationales Einschreiben gegen Rückschein, das Formblatt für das Ersuchen dabei nicht verwenden). Ist dies nicht erfolgversprechend oder bereits gescheitert, sollte in das Ersuchen ein Zusatz aufgenommen werden, warum eine Zustellung durch die Post nicht Betracht kommt bzw. dass diese bereits versucht wurde und gescheitert ist (Artikel 5 des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union -EU-RhÜbk). Auch bei Zustellung durch die Post eine eventuelle Übersetzung der zuzustellenden Schriftstücke nicht vergessen.

    Ist dann doch eine Zustellung im Rechtshilfeweg erforderlich und der unmittelbarere Verkehr zugelassen, ist das Ersuchen (Muster 31b) nebst zuzustellenden Schriftstücken und Übersetzung (2-fach) direkt an die ausländische Behörde zu senden. Diese kann über den EJN-Atlas ermittelt werden. Ein Begleitschreiben (Muster 2a) ist nicht erforderlich, dies ist nur für den Fall beizufügen, dass das Ersuchen einer Zentralstelle übermittelt werden muss, da man die ersuchte Behörde nicht kennt (Nr. 11 RiVASt).

    Gruß

  • Schön, dass der Hinweis anschaulich eingestellt wurde.
    Ich suche immer über Access to public documents in judicial files (404 ).
    Toll (Achtung: Ironie) ist auch, dass so ein Atlas nicht selbsterklärend ist. Aber wen wundert das noch?
    Man fragt sich immer, ob die hierfür Verantwortlichen mal wirklich selber in
    der Praxis tätig waren.

  • Hallo, ich arbeite beim polnischen Gericht.
    Ich helfe bei Fällen der internationalen Angelegenheiten auf Polnisch.
    Ich lerne Deutsch.

  • Schön von Dir zu hören. Es ist toll das das Forum jetzt international wird. Du bist ein Insider und kannst uns bestimmt immer mal bei den Gerichtsstrukturen und so helfen.

    Willkommen im Forum. :welcome:

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Habe Ende Januar ein Zustellersuchen nach Polen (Ladung für Strafverhandlung) geschickt. Einen Rücklauf hatte ich bislang nicht.

    Weiß jemand über die Erledigungszeiten Bescheid bzw. ob man überhaupt einen Rücklauf bekommt :gruebel:

  • Hast Du das mit der Post geschickt oder nach der RIVASt? Post geht nämlich immer zügig.

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  • Da habe ich keine Erfahrungen. Man kann ja nach Polen mit Rückschein zustellen. Das geht immer zügig.

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  • Hallo!
    Der EJN-Atlas gibt für Polen immer ein Gericht "Sąd Okregowy" aus. Zuständig für die Zustellungen der Strafbefehle ist aber ein "Sąd Rejonowy". Das Sąd Okregowy leitet das Ersuchen zwar immer weiter, aber schön ist es nicht, das Ersuchen wissend an ein "falsches" Gericht zu übersenden. Hat jemand noch eine andere Idee die zuständigen Gerichte für Polen heraus zu finden?

  • Wenn gar nichts weiterhilft, kann man auch das ausländische Generalkonsulat oder die Botschaft anschreiben.
    Das würde ich aber nur in Ausnahmefällen machen.

  • Ich habe das auch schon versucht rauszubekommen. Das stellt sich sehr schwierig dar. Ich glaube ich bin über das polnische Justizministerium daran gekommen. Aber vielleicht kannst Du ja mal die polnische Kollegin fragen.

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