Testamentseröffnung Australien

  • Fall: Vom AG Schöneberg erhielt ich 2 in Australien verfasste Testamente (ein Ehepaar) und 2 Erbscheinsanträge, aufgenommen durch das Generalkonsulat in Sydney.
    Die Testamente wurden jeweils von den Ehepartnern verfasst nach australischen Recht. Sie sind maschinengeschrieben und unterschrieben von 2 Zeugen - einem Artilled (oder Articled) Law Clerk und einem Secretary vor einem Solicitor. Es sind keine Stempel oder sonstige Hinweise auf eine staatliche Stelle oder eines Notariats ersichtlich.
    Meines Erachtens sind diese Testamente nach deutschem Recht formungültig.
    Der Erbscheinsantrag der einzigen Tochter bezieht sich aber auf diese Testamente. Sie begehrt einen Erbschein nach der Mutter - Alleinerbe ist der Vater (laut Testament) und einen Erbschein nach dem Vater, da sie Alleinerbin bei Vorversterben der Mutter wird.
    Die Erbscheine werden lediglich zur Grundbuchberichtigung eines etwa 5.000 € Wert bestehenden Grundstücks benötigt.
    Da die Testamente m. E. formunwirksam sind, sind m. E. die Erbscheinsanträge falsch gestellt. Es müsste gesetzliche Erbfolge gelten.
    Die Testamente sind als beglaubigte Ablichtung (Stempel und Vermerk des Generalkonsulates in Sydney) zugesandt worden.
    Macht es Sinn die Originale zu fordern? Müssen die eröffneten Testamente an die Antragstellerin gesandt werden (Formalismus?) obwohl diese der Antragstellerin weiter vorliegen?
    M. E. reicht es die Testamente zu eröffnen, die Mitteilung zu machen und um berichtigte Erbscheinsanträge zu bitten.

  • Wie sieht ein öffentliches (?) Testament in Australien aus? Ist es korrekt, dass dies Testament lediglich von den zwei aufgeführten Zeugen unterschrieben sein muss? Wo finde ich Hinweise zur Form?

  • Ich hatte -allerdings als Grundbuchrechtspfleger- neulich einen ähnl. Fall mit einem US-Testament: Maschinengeschrieben und unterschrieben vom Erbl. u. zwei Zeugen; außerdem eine Bestätigung des örtl. Nachlassgerichts über die Wirksamkeit d. Testaments, sog. "Probate".
    Nach Firsching, HRP,Nachlassrecht, Abschn. VI 3.5 empfiehlt es sich, zu solchen nach englicher Rechtstechnik errichteten Testamenten einen solchen "Probate" zu verlangen, weil man dadurch "der Prüfung der Wirksamkeit d. Testaments enthoben ist". Diese Ausführungen finden sich zwar in einem Abschnitt, der sich auf die USA bezieht, gelten aber sicherlich auch für Australien, da "englische Rechtstechnik" sicher nicht nur in GB verbreitet ist (sonst hätte Firsching sie nicht im USA-Abschnitt erwähnt), sondern im ganzen anglo-amerikanischen Raum.

    Ich würde den Kollegen Grundbuchrechtspfleger fragen, ob er für die Grundbuchberichtigung einen Erbschein verlangt. Falls nicht, würde ich mit der Übersendung des Eröffnungsprotokolls um Vorlage eines Probates und eines GB-Berichtigungsantrags bitten und dabei mitteilne, dass kein Erbschein erforderlich ist.
    Falls ja, würde ich meine Tätigkeit als beendet ansehen. Für die Entscheidung über die Erbscheinsanträge ist der Richter zuständig (Der kann dann selbst einen Probate anfordern, um die Erbscheine zu erteilen).

  • Vielen Dank für die Antwort. Leider wurde aus Kostengründen (Nachlasswert in Australien soll sehr gering sein - was immer das heißt) auf die Probates verzichtet. Es ist auch kein Stempel oder eine sonstige Eintragung weiter ersichtlich, dass dies Testament vor einem Notar errichtet wurde.
    Leider gehöre ich zu den "armen" Leuten, die auch die Erbscheine nach Testamenten (Übertragung!) zu erteilen haben. Da die Erblasser Deutsche Staatsangehörige sind und es um einen Erbschein für GB-Zwecke eines Grundstücks in Deutschland handelt, bin ich zuständig.

  • Nach Art.25 Abs.1 EGBGB richtet sich die Erbfolge in jedem Fall nach deutschem Erbstatut. Es wird lediglich die Testamentsform nach Art.26 EGBGB gesondert angeknüpft. Falls sich aus dem Ferid/Firsching ergibt (wovon ich ausgehe), dass das "australische" Testament nach dortigem Ortsrecht formgültig errichtet wurde, hätte ich mit der Erteilung der beantragten Erbscheine überhaupt kein Problem.

  • Ich würde mich hier mal dranhängen mit meiner Frage.
    Wir haben in den Unterlagen eines EL gefunden einen Umschlag mit inliegendem Testament alles in Kopie,
    ("Copy of your Will Document") hinterlegt bei der Perpetual Trustees Tasmania Ltd in Hobart.

    In dem TES setzt der EL seine Schwester und sein Vermieterin/Freundin als Erben zu gleichen Teilen ein. Beide sind kurz vor ihm verstorben, beide kinderlos. Ersatzerben sind nicht benannt.
    Eine weitere Verfügung ist nicht aufgefunden worden.
    Gesetzliche Erben sind die Kinder einer weiteren Schwester, die in dem Tesatment nicht benannt war. Ein ES Antrag nach gesetzlicher Erbfolge liegt bereits vor.

    Es ist nicht wenig Barnachlass vorhanden und zwar hier in Deutschland, als auch in Australien auf der Commonwealth Bank.

    Wir haben die Hinterlegungsstelle angeschrieben und um Übersendung des Org TES gebeten.
    Erfolgte natürlich nicht, die wollen neben der Sterbeurkunde, eine Meldebestätigung der beiden im Testament benannten Personen und einen Nachweis, dass es kein! Vermögen in Tasmanien gibt.

    Ich könnte die Sterbeurkunden aller drei Personen schicken und eine Kopie eines Kontoauszuges der Commonwealth Bank und gf. den ES Antrag- es wird alles in englischer Sprache verlangt - also übersetzen - aber es macht so gar keinen Sinn, weil das Testament nicht greift. Wenn das vorläge würde wahrscheinlich das System greifen und Executor und Trustee eingesetzt werden - so habe ich zumindest das Schreiben verstanden. Nur wenn kein Vermögen in Tasmanien vorhanden wäre würde man darauf verzichten.

    Gibt es einen Weg die Sache einfacher, ggf. ohne aufwendige Übersetzungen und weitere Kosten für die Erben zu klären? Wie gesagt das Testament greift nicht.
    Wie erfolgt der Zugriff auf das Vermögen bei der Commonwealth Bank für die gesetzlichen Erben?

  • Wie erfolgt der Zugriff auf das Vermögen bei der Commonwealth Bank für die gesetzlichen Erben?


    Wenn er nach dem 17. August 2015 gestorben ist, ist das aus deutscher Sicht alles eine Frage australischen Rechts.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Gehört Australien zur EU?

    Da sind schon schön weiterhin wir in Deutschland für den deutschen Nachlass zuständig....wenn wir dann über § 343 FamFG die Zuständigkeit ermittelt haben, sehen wir wegen des anzuwendenden Rechts und der Frage ob sich die Rechtsnachfolge nach dem in Kopie vorliegenden Testament richtet, weiter. Wohl aber gilt gesetzliche Erbfolge. Evtl!

    Wo hatte der EL seinen gewöhnlichen Aufenthalt u. welche Staatsangehörigkeit?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Deutscher Staatsangehöriger, deutscher letzter Wohnsitz seit er glaub 1991/92 aus Australien zurückgekehrt ist. Weg ist er in den Hungerjahren nach dem Krieg.
    Deutsches Recht, gesetzliche Erbfolge, ich habe alle Unterlagen dazu da. Das ist alles nicht mein Problem.

    Könnte es Erfolg haben die deutsche Botschaft zu bitten tätig zu werden, ich schick eine Sterbeurkunde hin?

    (Nein Tom Tasmanien gehört noch nicht zur EU, wieso? Nur weil er ein Konto aus vergangenen Zeiten dort hat?

  • (Nein Tom Tasmanien gehört noch nicht zur EU, wieso? Nur weil er ein Konto aus vergangenen Zeiten dort hat?


    Ich habe nicht behauptet, dass Australien zur EU gehört. Ich hatte nur den SV so verstanden, dass er in Tasmanien seine "kurz vor ihm" verstorbene Vermieterin eingesetzt hat, er dort auch seinen Aufenthalt hatte und ohne wirksame Rechtswahl australisches Recht zur Anwendung käme.

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  • Und selbst dann Tom, müssten wir erstmal noch sehen, ob das tasmanische Recht nicht evtl. ganz oder teilweise an uns zurückverweist.

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  • Meines Erachtens wird kein Weg daran vorbeiführen, dass man in Australien ebenso ein Nachlassverfahren durchführen muss.

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  • TL wann schläfst du? Um die Zeit könnte ich keinen klaren Gedanken fassen :)

    Dann hatte ich mich vlt undeutlich ausgedrückt, alles Deutsche mit Wohnsitz in D.
    Nur eins von vielen Konten ist in Tasmanien. Und eben das Org TES was keiner braucht weil es am Ende nicht greift.

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