Pfändung Anspruch auf Auszahlung

  • Ich habe folgenden Sachverhalt:

    Hinterlegt werden monatliche Mietzahlungen durch die Mieterin. Empfangsberechtigt sind Frau H. und die Erbengemeinschaft S.

    Die Mieterin hat nicht auf das Recht zur Rücknahme verzichtet.

    Jetzt erhalte ich einen Pfüb eines Dritten (nicht Empfangsberechtigten), in dem Frau H. als Schuldnerin benannt ist.

    Drittschuldner sind

    1. Land Nds. vertreten durch die Hinterlegungsstelle des AG

    2. die jeweils einzeln genannten Personen der Erbengemeinschaft


    Gepfändet wird "der Anspruch auf Auszahlung des Hinterlegungsbetrages einschließlich des Anspruchs auf Zustimmung zur Auszahlung gegen die weiteren Auszahlungsberechtigten".

    Wie verhalte ich mich jetzt als Drittschuldner? Für den Anspruch auf Zustimmung bin ich doch auch gar nicht Drittschuldner, ich weiß also gar nicht, ob die Pfändung dieser Ansprüche wirksam erfolgt ist und wer nun zur Herausgabe zustimmen muss?!

    Ist nur der Anspruch auf Herausgabe (Auszahlung) gepfändet oder betrifft das auch den Anspruch auf Abgabe einer Freigabeerklärung? Muss ich also warten, bis sich alle Empfangsberechtigten einigen und darf dann nur den Teil, der auf Frau H. entfällt, nicht an diese, sondern an den Gläubiger auszahlen?

    Die Forderung übersteigt erheblich den hinterlegten Betrag. Dieser erhöht sich jedoch weiterhin monatlich. Erstreckt sich die Pfändung auch auf die zukünftig hinterlegten Beträge? Es steht drin "einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund". Das sollte doch so in Ordnung sein oder?

    Was muss ich nun dem Gläubiger mitteilen?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!!!

  • Drittschuldnererklärung:

    Anerkannt wird Pfändung gegen Frau H.
    Nicht anerkannt die Pfändung gegen das Land.

    Hinweis, dass zur Auszahlung ein Herausgabeantrag zu stellen ist und eine Freigabeerklärung der anderen Empfangsberechtigten vorzulegen ist.

    Die Mietzahlung erfolgt durch Dauerauftrag auf das Konto der Landesjustizkasse. Diese fordert monatlich eine Annahmeanordnung an. Hinterlegungsschein an Mieter.

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