Hallo!
Ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:
Kl trägt 1/3 ,PKH ohne Raten
Bekl trägt 2/3
Antrag auf Kostenausgleichung am 01.03
Eröffnung Insolvenz bekl 17.03
dann ist ja gem. §240 ZPO das Kostenfestsetzungsverfahren unterbrochen. Normalerweise müsste der Kläger jetzt ja seine Forderung zur Tabelle anmelden. Wenn wir aber die PKH- Vergütung auszahlen (übrigens keine weitere Vergütung da Streitwert unter 3.000 €), geht der Anspruch auf die Staatskasse über.
Wer muss jetzt anmelden? der Bezirksrevisor oder die Abteilung ?