Eigentümer E bestellt einer Mineralölgesellschaft (B) ein Erbbaurecht an einer Tankstellenanlage. Der Vertrag kommt mir in einigen Punkten "merkwürdig" vor, die ich hier gern besprechen möchte.
- "Das Erbbaurecht wird dahingehend beschränkt, dass sich das Recht nicht auf Gegenstände bezieht, die durch eine Dienstbarkeit sonderrechtsfähig geworden sind und im Eigentum der Dienstbarkeitsberechtigten stehen (z.B. Leitungen, Kanäle)".
Sowas möglich?
. - Als Inhalt des ErbbauR wird außerdem eine Konkurrenzschutz-Klausel vereinbart, nach welcher es der Eigt. zu unterlassen hat, im Umkreis von 5 km selbst Tankstellen usw. zu betreiben.
Als Inhalt von Dbk. kennt man sowas ja aber als Inhalt eines Erbbaurechts habe ich Bedenken. Wie seht Ihr das?
. - Das ErbbauR wird auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Im Anschluss hat der Berechtigte das Recht, 4 Vertragsverlängerungen um je 5 Jahre zu verlangen. Zur Absicherung dieses Verlängerungsrechts soll eine Vormerkung für B nachrangig zum ErbbauR eingetragen werden.
Frage mich, wie sich der Vertrag "im Anschluss" noch verlängern können soll. Mit Ablauf der 5 Jahre ist das Recht doch erloschen und eine "Verlängerung" wäre dann Neubestellung. Oder?
In diesem Fall macht ja auch die Vormerkung dann Sinn.
. - Gegenstand des ErbbauR soll sein:
"Vorhandene Bauwerke sowie sonstige andere Gebäude, Bauwerke und Nebenanlagen, wie Tankstellenanlagen, Tankanlagen, Wasch- und Pflegeanlagen, Parkplätze, Wege, Straßen etc. zu belassen, zu errichten und zu nutzen."
Nach meinem betagten Ingenstau, 4. Auflage 1972, Rn. 24 zu § 1 ErbbauVO, scheint mir das zu unbestimmt.
Eure Meinungen!?!
. - Erbbauzins:
"Der jährliche Erbbauzins beträgt 200.000 € zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer".
Dürfte wohl möglich sein, denke ich, und würde ich wohl wörtlich so eintragen.
Bedenken?
. - Im Moment soll ich lediglich eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs der B auf Bestellung des Erbbaurechts eintragen.
Ist diese unabhängig von eventuellen Eintragungshindernissen aus den obigen Punkten eintragungsfähig?
Sorry für die vielen Fragen aber mit meiner Literatur konnte ich diese Punkte bislang leider nicht (abschließend) klären.