Ich habe hier ein neues eröffnetes Insolvenzverfahren. Der Schuldner ist ledig und verdient ca. 1.200,00 € netto. Gleichzeitig wohnt er in einer Wohnung seines Arbeitgebers, die Miete beträgt ca. 500,00 €. Er hat mit seinem Arbeitgeber und Vermieter eine mündliche Vereinbarung dahingehend, dass die Miete von seinem Einkommen gleich einbehalten wird und daher nur ein verminderter Nettobetrag von ca. 680,00 € ausbezahlt wird.
Beim tatsächlichen Netto von 1.200,00 € würden sich pfändbare Beträge ergeben. Aus meiner Sicht ist diese Handhabung nach Eröffnung durch § 91 InsO nicht möglich, da der Anspruch auf Arbeitseinkommen monatlich neu entsteht, ebenso der Anspruch der Vermieters auf Mietzahlung. Insofern dürfte doch auf § 114 Abs. 2 InsO nicht greifen, oder?