Nachweis der Rechtsnachfolge aktualisieren?

  • Hallo!

    Zum Nachweis der Rechtsnachfolge habe ich dem Amtsgericht eine notarielle Handelsregisterbescheinigung aus dem Jahr 2010 eingereicht. Diese bescheinigt die Verschmelzung einer übernommenen Gesellschaft auf unsere heutige Gesellschaft. Es wurde nun eine Zwischenverfügung zur Einreichung einer aktuellen HR-Bescheinigung erlassen. Das kann ich nicht nachvollziehen. :gruebel:

    Der Notar hat 2010 nach HR-Einsicht bescheinigt, dass wir die Gesellschaft gut 10 Jahre zuvor übernommen haben und diese dann erloschen ist. An der Tatsache ändert sich nichts und in einer aktuellen HR-Bescheinigung würde nichts anderes stehen. Sieht jemand die Notwendigkeit, eine Bescheinigung aus dem Handelsregister zum Nachweis der Rechtsnachfolge zu aktualisieren?

    Danke vorab und beste Grüße!

  • Sehe ich auch so. Zum Nachweis der RNF genügt auch ein älterer Nachweis, da sich die einmal eingetretene RNF nicht mehr rückgängig machen lässt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Sehe ich auch so. Zum Nachweis der RNF genügt auch ein älterer Nachweis, da sich die einmal eingetretene RNF nicht mehr rückgängig machen lässt.


    Vielleicht hat der Kollege dies mit der Vertretungsbescheinigung verwechselt. Ich sehe das wie Ulf.
    Das Problem ließe sich nach meiner Meinung mit einem kurzen Anruf klären.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

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