Seit 1931 ist im GB ein Recht für den Reichseisenbahnfiskus eingetragen, nach welchem der Eigt. verpflichtet ist, in einem Streifen "im Abstand von x Metern zur Bahnlinie" das Grundstück von "die Übersicht hindernden Bauten, Bäumen, Sträuchern und Pflanzen frei zu halten".
Die Bahnstrecke gibt es seit Jahren nicht mehr. Wo einst die Schienen verliefen ist jetzt ein Geh- und Radweg angelegt.
Kann das Recht als gegenstandslos gelöscht werden?
Ich schwanke...