Hinterlegung

  • Hallo!

    Ich bin hier zum ersten Mal. Ich hoffe meine Angaben genügen für eine Antwort.

    Wer bekommt den Hinterlegungsschein nach einer Hinterlegung beim Amtsgericht? Der im Beschluß über die einstweilige EInstellung der ZV genannte Beklagte oder der die gepfändeten Gegenstände aufbewahrende Gerichtsvollzieher? Oder behält das Original der Kläger? Welche Norm gilt für eine evntl. Herausgabe des Hinterlegungsscheins?

    MfG!
    Frippe

  • derjenige der hinterlegt bekommt den HL-Schein.
    Es ist dann dessen AUfgabe die Zust d d GV an den Gegner als NAchweis der geleisteten SH zu veranlassen.

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