Geschäftstellentätigkeiten durch Rechtspfleger?

  • Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen...

    ich hätte eine Frage an euch...verrichtet ihr als Rechtspfleger auch Geschäftstellenaufgaben? Ich rede jetzt nicht davon, dass man als Rechtspfleger mal mit anpackt, wenn irgendwo in der eigenen GS Not am Mann ist...auch wir hier tüten mal Post mit, machen Gerichtskosten, suchen Akten o.ä...ich habe da echt kein Problem mit...solange es nicht zur Daueraufgabe wird...oder generell verpflichtend wird, selbst wenn die GS NICHT absaufen...

    ...aber bei uns wird es jetzt wohl eingeführt, dass wir Rechtspfleger GENERELL unsere Post selber suchen, einheften und paginieren sollen und mehr oder weniger soll wohl auch der gesamte Telefonverkehr über uns laufen...und das nicht nur mal für kurz...sondern generell...weil das angeblich an den meisten Amtsgerichten so gehandhabt wird :gruebel::mad:

    Wie gesagt, versteht mich nicht falsch...ich habe kein Problem damit, wenn Not am Mann ist...bei und betrifft dies aber sämtliche Abteilungen, von denen genau EINE absäuft...alle anderen Abteilungen sind Geschäftstellentechnisch gut besetzt...also warum bitte sollte dies einen Sinn ergeben?

    Wie wird das bei euch praktiziert? Ist das tatsächlich schon Usus?

    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Ich helfe hier freiwillig mit, tüte z.B. ständig meine Post ein und mache meinen Schreikram selber.

    GVP-mäsig habe ich die Vertretung der vollstreckbaren Ausfertigungen.

    Ich glaube, sollte man mich dazu zwingen, würde ich auf die Barrikaden gehen.

  • Bei uns hat es sich schon eingebürgert, dass wir den Geschäftsstellen helfen:

    - Schriftverkehr wird in der Regel so verfasst, dass es als Brief gleich rausgegeben werden kann.
    - einpaginieren sowieso
    - Kosten sowieso
    - Post mit raussuchen, wenn Urlaubszeit ist
    - Akteneinsicht gewähren
    - Telefonverkehr sowieso

    .....

  • Läuft hier nicht so. Unterstützung im Notfall ja, im Regelfall nein. Die Belastung im gehobenen Dienst ist - nach PEBB§Y - aber auch deutlich höher als im Geschäftsstellenbereich.

  • Die Rechtspfleger hier bei uns machen eigentlich auch das Meiste selbst (Schreiben erstellen, EMA-Anfragen, Schreiben eintüten, Kosten berechnen, Telefonate usw.). Die Akten, die auf Wv. liegen werden bei uns auch nicht bei der Geschäftsstelle gelagert sondern liegen beim jeweiligen Rechtspfleger im Büro. Wiedervorlagen überwachen wir auch selbst.
    Das hat eigentlich viele Vorteile, so weiß ich immer wo meine Akten sind und falls Rückrufe zu laufenden Verfahren kommen ist der Weg zur Akte kürzer. Außerdem spart es einfach Zeit wenn eine Person einen Vorgang zu Ende bearbeitet.
    Der einzige Nachteil ist, dass den Geschäftsstellen mehr oder weniger die Arbeit ausgeht und irgendwann wegrationalisiert wird. Aber das ist ja von Oben so gewollt.

  • Bei uns hat es sich schon eingebürgert, dass wir den Geschäftsstellen helfen:

    - Schriftverkehr wird in der Regel so verfasst, dass es als Brief gleich rausgegeben werden kann.
    - einpaginieren sowieso
    - Kosten sowieso
    - Post mit raussuchen, wenn Urlaubszeit ist
    - Akteneinsicht gewähren
    - Telefonverkehr sowieso

    .....

    Und was machen die Geschäftsstellen ?

  • Ja, das mit dem Wegrationalisieren ist wohl so gewollt...:daumenrun
    Argument bei uns ist...wenn die Akte mal im Klüngel des Rechtspflegers ist, ist es nicht mehr GSAufgabe, dort Post zu suchen oder Anrufe entgegenzunehmen...ist mir was entgangen?:gruebel:

  • Dauerhaft geht so etwas gar nicht. Ich würde mal den Personalrat darauf ansprechen, schon wegen der entsprechenden Stellenbeschreibungen im Geschäftsstellenbereich, die so dann ja nciht mehr passen können. Im Gegenzug werden dann sicher die Rechtspfleger durch die Richter entlastet oder die Geschäftsstellenkollegen drücken wenigstens einen Anteil an ihren Bezügen ab?

  • Dauerhaft geht so etwas gar nicht. Ich würde mal den Personalrat darauf ansprechen, schon wegen der entsprechenden Stellenbeschreibungen im Geschäftsstellenbereich, die so dann ja nciht mehr passen können. Im Gegenzug werden dann sicher die Rechtspfleger durch die Richter entlastet oder die Geschäftsstellenkollegen drücken wenigstens einen Anteil an ihren Bezügen ab?

    schön wärs :(.
    Bei uns heißt es von der Verwaltung einfach, dass ist halt so. Fertig Aus Amen.
    Wobei ich nicht glaube, dass auch nur ein Richter sowas mitmachen würde.
    Aber wenn es einige Zeit so gehandhabt wird, gewöhnt man sich eben dran.

  • Dauerhaft geht so etwas gar nicht. Ich würde mal den Personalrat darauf ansprechen, schon wegen der entsprechenden Stellenbeschreibungen im Geschäftsstellenbereich, die so dann ja nciht mehr passen können. Im Gegenzug werden dann sicher die Rechtspfleger durch die Richter entlastet oder die Geschäftsstellenkollegen drücken wenigstens einen Anteil an ihren Bezügen ab?

    Ja, das frage ich mich auch...

  • Aber Ihr müsst doch zugeben, dass es auch Vorteile bringt wenn der Rpfl einen Vorgang ganzheitlich bearbeitet. Warum sollte ich beispielsweise ein Schreiben tippen damit die Geschäftsstelle es dann am nächsten Tag nochmal abtippt? Dann mach ich es doch lieber gleich ganz fertig und der Empfänger hat es am nächsten Tag, anstatt der ganze Vorgang auf der GS rumliegt.


  • ...aber bei uns wird es jetzt wohl eingeführt, dass wir Rechtspfleger GENERELL unsere Post selber suchen, einheften und paginieren sollen und mehr oder weniger soll wohl auch der gesamte Telefonverkehr über uns laufen...und das nicht nur mal für kurz...sondern generell...weil das angeblich an den meisten Amtsgerichten so gehandhabt wird


    Das ist ja spannend. Wo weiß das denn die Verwaltung her? Was bleibt eigentlich noch für die GS? Fristen.

    Ich helfe, wenn Not am Mann ist gerne. Aber ich habe selber genug zu tun, dass das kein Dauerzustand ist. Außerdem sind auch hier die Rpfl. höher belastet als die GS. Ich habe auch keine Akten im Zimmer (außer, die zu bearbeitenden natürlich).

    Ich würde diese diesntliche Weisung schriftlich haben wollen und dann einen beschwerdefähigen Bescheid einfordern. Ich glaube, an der Stelle wird die Verwaltung aufgeben, weil mit der Begründung: Wird überall so gemacht." kommt sie da nicht weit. Mal davon ab, dass ich diese Aussage für pure Spekulation halte.

    Aber das ist doch wieder das grundlegende Verständnis für den Beruf. Ich bin weder Geschäftsstelle noch Schreibdienst. Wenn das Programm die fertigen Schreiben ausdruckt, na dann mache ich auch 2 und werfe das andere in die Post. Aber die Vfg. wird in der Regel nicht abgeheftet und auch nicht paginiert. Dafür wird meine Geschäftsstelle bezahlt. Und die sieht das im Übrigen auch so.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Würde ich mich vehement gegen wehren.
    Seht es doch mal ganzheitlich: Rechtspfleger übernehmen Aufgaben der Geschäftsstelle. Ergo steigt die Belastung der Rechtspfleger was zu einer Aufstockung führen müsste.
    Logische Schlussfolgerung: der besser Bezahlte macht Aufgaben damit der weniger Bezahlte abgebaut werden kann.
    NEVER
    Habe ich in meiner Zeit nicht zugelassen mit eben diesem Argument. Klar, wenn mal Stress war oder so immer und ich habe natürlich so gearbeitet dass die Geschäftsstelle schnell damit weiterarbeiten konnte. Aber sonst? Neeee.

  • Aber Ihr müsst doch zugeben, dass es auch Vorteile bringt wenn der Rpfl einen Vorgang ganzheitlich bearbeitet. Warum sollte ich beispielsweise ein Schreiben tippen damit die Geschäftsstelle es dann am nächsten Tag nochmal abtippt? Dann mach ich es doch lieber gleich ganz fertig und der Empfänger hat es am nächsten Tag, anstatt der ganze Vorgang auf der GS rumliegt.


    Niemand hat etwas davon, wenn Richter oder Rechtspfleger Briefumschläge abschlecken, Aktendeckel falten oder Kassenanweisungen erstellen, weil deren Bezüge dafür zu teuer sind und die Zeit fehlt, um die Kerntätigkeit für den Bürger noch sorgfältig ausführen zu können. Außer dem Finanzminister natürlich.
    Im übrigen stimmt die Mähr von der ganzheitlichen Bearbeitung nicht. Vieles im gerichtlichen Verfahrensablauf ist mit Fließbandarbeit zu vergleichen, egal ob es um das Versäumnisurteil, die Klausel oder die Grundschuldeintragung geht. Und ich habe noch nicht von vielen Autoherstellern gehört, die Autos noch ganzheitlich statt am Fließband herstellen lassen.

  • Ich kann von verschiedenen Handhabungen berichten, da ich bereits an verschiedenen Gerichten in verschiedenen Bundesländern gearbeitet habe.

    Während man bei dem einen Gericht als Rechtspfleger angefeindet wurde, weil man sich geweigert hat die Fristen einzutragen (von mir erledigt wurden: Seiten paginieren, Schreiben, KB-Ausf., EB's gefertigt und rausgeschickt), werden einem bei dem anderen Gericht die Füße geküsst, weil man seine Schreiben selbst schreibt und 2x ausdruckt (einfach nur weil es praktisch ist und ich sinnlose doppelte Arbeiten bekloppt finde).

    M. E. ist eine ganz klare Trennung zwischen den Aufgaben der Geschäftsstelle und denen der Rechtspfleger zu treffen.

    Wenn der Landesrechnungshof mal heraus bekommt, wofür Beamte des gehobenen Dienstes heran gezogen werden, kriegt das jeweilige Justizministerium mal richtig einen auf den Deckel.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Ausfertigen von Beschlüssen, Anfertigen von EB's, Eintüten und absenden der Post am Tag in etwa eine Stunde in Anspruch nimmt (Fristen eintragen nicht mitgerechnet). Auf 8 Rechtspfleger ist dann einer über für den man eine Geschäftsstelle einsetzen könnte.

    Das Problem wird jedoch sein, dass für den mittleren Dienst kein Geld (ggf. auch kein geeignetes Personal aufgrund eingestellter Ausbildung) da ist und man daher keine Neueinstellungen vornehmen kann. Also sagt man sich, dass der Rechtspfleger (der ja ohnehin da ist) das mal eben so mitmachen kann.

    Sofern es den Geschäftsstellen jedoch ganz gut geht, würde ich mich ebenfalls weigern und mir die Anweisung schriftlich geben lassen.

    Wie gesagt, ich wurde dafür angefeindet, dass ich mich geweigert habe Fristen einzutragen während die dafür zuständige Geschäftsstelle um 14:50 Uhr mit der Zeitung in der Hand auf den Feierabend gewartet hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Doppelte Halbtagskraft (23. Mai 2012 um 07:27)

  • @ Budrians Esel: :daumenrau

    Meine Sicht: Es ist allen viel geholfen, wenn die Zusammenarbeit vernüftigt läuft, und die "Arbeit anstatt".

    Meint: Ich bin gern bereit meine Verfügung zu erstellen, dass sie optimal in den Geschäftsablauf passen, mal ab und an eine Seitenzahl auf die Akte zu schreiben oder das ein oder andere Telefonat zu führen, welches auch ein anderer hätte beantworten können, optimal Nutzung der IT usw.. Aber alles auf freiwilliger Basis und nur, wenn die "Gegenleistung" stimmt (keine unnötige Aktenvorlage, eigenständige Erinnerungen, Nachfrage wenn ich offensichtlich Mist verzapft/geschrieben habe usw.).

    Hier klappt das, mit den Geschäftsstellen mit denen ich dauerhaft zusammenarbeite, nahezu perfekt.

    @ Saddle: Wenn alles erzwungen werden soll, würde ich mich auf die Hinterbeine stellen. Wo ist denn die Sinngebung, wenn der besser (nicht gut ;)) bezahlte Rechtspfleger die Tätigkeit der Geschäftsstelle macht. Oder kommt auch nur ein Richter auf die Idee die Geschäfte des Rechtspflegers zu übernehmen, geschweige denn, dass versucht würde dies den Richter "von oben" aufzuzwängen?

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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