Ich einer Teilungserklärung nach § 8 WEG wird zum ersten Verwalter für 3 Jahre bestellt die "Immobilien-Verwaltung Max Mustermann, Musterstadt".
Ich gehe davon aus, dass das so möglich ist.
Oder gibt es Gegenmeinungen dazu?
(Finden konnte ich speziell dazu bislang nichts.)