Betreuer erteilt Vollmacht

  • Guten Morgen!

    Vielleicht ist es für meinen Kopf einfach noch zu früh zum Denken...

    Eine Betreute ist an einer großen Erbengemeinschaft beteiligt, zum Nachlass gehört viel Grundbesitz.
    Die Miterben haben allesamt eine Nachlassvollmacht an einen Rechtsanwalt erteilt, durch die u.a. die Veräußerung und Auflassung zum Nachlass gehörender Grundstücke abgedeckt ist.
    Auch der Betreuer hat dem Anwalt diese Nachlassvollmacht erteilt.
    Bislang wurden bereits einige Grundstücke veräußert, wobei der bevollmächtigte Anwalt aufgetreten ist, der Betreuer aber die von dem Anwalt abgegebenen Erklärungen immer nachträglich genehmigt hat. Sodann wurden die betreuungsgerichtlichen Genehmigungen erteilt.

    Jetzt liegt ein neuer Kaufvertrag vor und der beurkundende Notar sowie der Betreuer sind der Meinung, dass die betreuungsgerichtliche Genehmigung erteilt werden kann bzw. soll, obwohl bislang nur der bevollmächtigte Anwalt aufgetreten ist. Eine Genehmigung durch den Betreuer liegt bislang nicht vor.
    Aber ich kann doch nur eine Erklärung des Betreuers genehmigen, oder nicht? Steh heut früh irgendwie auf dem Schlauch!

    Kann mich irgendjemand erleuchten?

  • Der Betreuer hat gerade deswegen die (genehmigungsfreie) Vollmacht erteilt, um nicht jedes Mal selber zum Notar zu latschen.
    Da der Vollmachtnehmer nicht mehr kann als der Vollmachtgeber, sind seine in Vertretung des Vollmachtgebers abgegebenen Erklärungen genehmigungspflichtig.

    Alles unproblematisch.

  • Was machst Du, wenn der für den Betroffenen veräußernde Betreuer dem Erwerber Vollmacht erteilt, ein Finanzierungsgrundpfandrecht zu bestellen? Wenn dann anschließend der Bevollmächtigte handelt, verlangst Du dann auch noch eine zusätzliche Genehmigung des Betreuers?

    Knackpunkt könnte hier allenfalls die Formfrage sein, wenn die Vollmacht nicht der Form des § 29 GBO entspräche, weil sie dann im Grundbuchverfahren nicht verwendbar wäre. Dann bedürfte es aus formellen Gründen der Nachgenehmigung.

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