Guten Morgen!
Vielleicht ist es für meinen Kopf einfach noch zu früh zum Denken...
Eine Betreute ist an einer großen Erbengemeinschaft beteiligt, zum Nachlass gehört viel Grundbesitz.
Die Miterben haben allesamt eine Nachlassvollmacht an einen Rechtsanwalt erteilt, durch die u.a. die Veräußerung und Auflassung zum Nachlass gehörender Grundstücke abgedeckt ist.
Auch der Betreuer hat dem Anwalt diese Nachlassvollmacht erteilt.
Bislang wurden bereits einige Grundstücke veräußert, wobei der bevollmächtigte Anwalt aufgetreten ist, der Betreuer aber die von dem Anwalt abgegebenen Erklärungen immer nachträglich genehmigt hat. Sodann wurden die betreuungsgerichtlichen Genehmigungen erteilt.
Jetzt liegt ein neuer Kaufvertrag vor und der beurkundende Notar sowie der Betreuer sind der Meinung, dass die betreuungsgerichtliche Genehmigung erteilt werden kann bzw. soll, obwohl bislang nur der bevollmächtigte Anwalt aufgetreten ist. Eine Genehmigung durch den Betreuer liegt bislang nicht vor.
Aber ich kann doch nur eine Erklärung des Betreuers genehmigen, oder nicht? Steh heut früh irgendwie auf dem Schlauch!
Kann mich irgendjemand erleuchten?