Hallo Leute, meine Kostengrundentscheidung lautet: Die Kläger haben die Kosten zu tragen. Man streitet sich jetzt hin und her, welche Kosten wirklich angefallen sind etc. Jetzt bekomme ich die Mitteilung, dass über das Vernögen der Beklagten das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Inwieweit tangiert mich das in meinem Verfahren?
§ 104 ZPO + InsO
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frannii24 -
19. Dezember 2006 um 14:11
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Gar nicht, glaube ich, deswegen kann Sie ja doch noch einen KFB hisichtlich der festsetzbaren Kosten bekommen, fällt halt dann in die Insolvenzmasse, die noch durchzusetzende Forderung der jetzt insolventen Beklagten, oder
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dachte ich mir auch so. aber der kläger-vertreter schrieb: das verfahren ruht daher. die klägerin sei nicht mehr aktivlegitimiert?!
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Dann schau doch, dass Du den InsoVerwalter in Erfahrung bringst, soll der den KFA bestätigen oder neu stellen
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Ja, hab ja den Eröffnungsbeschluss in Kopie. Gute Idee, vielleicht streitet der sich auch nicht weiter rum! Danke!!
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dachte ich mir auch so. aber der kläger-vertreter schrieb: das verfahren ruht daher. die klägerin sei nicht mehr aktivlegitimiert?!
Warum ist die Klägerin nicht mehr aktivlegitimiert? Die Beklagte, oder? -
dachte ich mir auch so. aber der kläger-vertreter schrieb: das verfahren ruht daher. die klägerin sei nicht mehr aktivlegitimiert?!
Warum ist die Klägerin nicht mehr aktivlegitimiert? Die Beklagte, oder?
Ja, wäre eigentlich logisch, aber genau so hat der Kläger-Vertreter das geschrieben. Wahrscheinlich ein Irrtum. Anwälte sind ja auch nur Menschen -
[... Anwälte sind ja auch nur Menschen
Wirklich?
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