Hallo zusammen,
mir liegt folgende Beratungshilfesache vor:
Der Anwalt beantragt nachträgliche Beratungshilfe. Eingereicht wird das Beratungshilfeformular des Familienvaters. Es geht um den Widerspruch gegen einen SGB-II-Bescheid. Da der Rechtsanwalt für sich eine saftige Erhöhungsgebühr anmeldet, habe ich mal nachgehakt. Der Rechtsanwalkt gibt an, dass er den Vater, Mutter und die 4 Kinder in dem Widerspruchsverfahren gegen den selben Bescheid vertreten hat.
Nun zu meinen Fragen:
1) Ich benötige doch zumindest auch das ausgefüllte Formular der Kindesmutter !?
2) Müssen die Eltern ausdrücklich erklären, dass sie den Antrag auch im Namen der Kinder stellen?
3) Kann ich überhaupt vorliegend für mehrere Beratungshilfe bewilligen? Es wird ja nur gegen ein Bescheid vorgegangen, mit dem Grund, dass bei der Mutter zu Unrecht Einkommen angerechnet wird.
Vielen Dank für Eure Hilfe