Gebühren für Pflichtverteidiger bei 4 verbundenen Verfahren.

  • In §48 Abs.6 ist nur von Tätigkeiten vor der Beiordnung die Rede. Ob diese als Wahlverteidiger oder als Soon-to-be-Pflichtverteidiger erbracht werden, dürfte keine Rolle spielen.


    :daumenrau

    Always diese Anglizismen...*tztztz* :D;)

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Zur Ergänzung hier noch eine aktuellere Entscheidung des OLG Hamm zu dem Fall (Erstreckung der Pflichtverteidigervergütung bei Verbindung mehrerer Verfahren vor Beiordnung).

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